Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Nutzung der städtischen Wohncontainer Alte Landstraße 89
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBI. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2023 (GVOBI. Schl.-H. 2003, S. 308) und der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBI. Schl.-H. 2003, S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBI. Schl.-H. 2003, S. 564) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 08. Dezember 2023 eine Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Nutzung der städtischen Wohncontainer Alte Landstraße 89 erlassen.