Suche

Aktuelles

Aktuelle Meldungen

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

Externe Links

Öffentliche Bekanntmachung - Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1992 zur Meldung und Erfassung

Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung
kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG). Alle Personen des Geburtsjahrganges 1992 die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden
nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden.

Stadt Bargteheide
Der Bürgermeister, Abteilung Bürgerbüro
Rathausstraße 24 - 26, 22941 Bargteheide
Montag und Donnerstag 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne festen Wohnsitz, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.
Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen. Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung
des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung. Ich weise darauf hin, dass nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des § 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder
die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bargteheide, 05.02.2010
Stadt Bargteheide
Abteilung Bürgerbüro