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Öffentliche Zustellung eines Bescheides

Gemäß § 110 i. V. m. § 155 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992, letzte berücksichtigte Änderung: Art. 6 Ges. v. 09.03.2010, GVOBl. S. 356, wird ein Bescheid der Stadt Bargteheide vom 2. August 2010 Herrn Alfredo Bettge durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Eine Zustellung auf andere Art kann nicht erfolgen, da die derzeitige Anschrift des Bescheidempfängers nicht festgestellt werden kann.

Der Bescheid kann während der allgemeinen Sprechzeiten im Bürgerbüro der Stadt Bargteheide, Rathausstraße 24 - 26, 22941 Bargteheide, vom Empfänger eingesehen und in Empfang genommen werden.

Bargteheide, 6. August 2010
Stadt Bargteheide
Der Bürgermeister
gez. Dr. Henning Görtz