Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis
Zum 01.11.2010 wird der bisherige "alte" Personalausweis durch ein völlig neu konzipiertes Dokument abgelöst. Hierzu einige Vorabinformationen:
- Die "alten" Personalausweise behalten ihre Gültigkeit. Eine Pflicht zur Erneuerung besteht nicht.
- Das neue Format entspricht in der Größe dem EU-Führerschein (Scheckkartengröße).
- Künftig werden nur biometrie-taugliche Lichtbilder Verwendung finden können (wie heute schon beim Reisepass).
- Die Daten werden in verschlüsselter Form auf einem Chip gespeichert, der von Behörden und besonders zertifizierten Anwendern berührungsfrei ausgelesen werden kann.
- Optional wird der ePersonalausweis mit Fingerabdrücken versehen werden können, wodurch die Fälschungssicherheit erhöht wird. Eine Pflicht zur Speicherung der Fingerabdrücke besteht nicht.
- Für den Einsatz im Internet wird es die Möglichkeit geben, sich sicher elektronisch zu identifizieren (eID).
- Die eID ist bei Personen über 16 Jahren standardmäßig nach der Herstellung eingeschaltet, kann aber auf Antrag deaktiviert werden. Eine spätere Aktivierung/Deaktivierung ist jederzeit möglich. Hierzu übermittelt der Hersteller, die Bundesdruckerei Berlin, künftig der Antragstellerin / dem Antragsteller eine Geheimnummer, eine Entsperrnummer und ein Sperrkennwort für den jeweiligen Personalausweis. Mit diesen Informationen kann die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber den elektronischen Identitätsnachweis sperren und entsperren lassen.
- Die Gebühren für den neuen Ausweis betragen 28,80 €.
- Wollen Firmen Zugriff auf Daten nehmen, müssen sie sich zunächst bei einer noch zu benennenden Bundesbehörde ein sogenanntes Berechtigungszertifikat besorgen.
- Es wird auch die Möglichkeit geben, auf dem Chip eine qualifizierte elektronische Signatur zu speichern. Diese erhalten Sie nicht bei der Passbehörde, sondern bei Drittanbietern.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.personalausweisportal.de



