Einführung des neuen elektronischen Personalausweises am 01.11.2010
Ab dem 01.11.2010 wird auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ein neuer Personalausweis ausgegeben.
Der neue Personalausweis hat nicht nur das praktische Format einer Scheckkarte, er bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Eine neue Möglichkeit ist das „Sich-online-Ausweisen“, auch eID-Funktion
(eID = electronic Identity) genannt.
Sie können sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Beim Online-Einkauf verschafft Ihnen diese neue Funktion darüber hinaus die Gewissheit, dass Ihr Gegenüber im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Außerdem sind durch diese Funktion Ihre persönlichen Daten besser geschützt. Sie müssen somit weniger Daten offenlegen, wenn Sie mit Ihrem neuen Personalausweis im Internet unterwegs sind.
Im Chip des neuen Personalausweises sind zukünftig Ihr Foto und, wenn Sie wollen, Ihre Fingerabdrücke abgelegt. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck macht es Unberechtigten sehr viel schwerer, Ihren Personalausweis – beispielsweise wenn Sie ihn verloren haben - zu missbrauchen. Diese Funktion, auch Biometriefunktion genannt, schützt damit Ihre Identität. Wichtig ist: Ihr digitales Foto und - soweit vorhanden - Ihre Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich. Der Bereich, in dem diese Daten gesichert sind, ist besonders geschützt.
Die dritte neue Funktion ist die Unterschriftenfunktion. Sie wirkt wie eine persönliche, dabei aber digitale Unterschrift. Mit ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Papierausdrucke mit handschriftlicher Unterschrift und der anschließende Versand per Post sind also nicht mehr nötig.
Ab dem 01.11.2010 werden nur noch neue Personalausweise ausgegeben. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Ab dem 01.11.2010 gelten folgende Personalausweisgebühren:
Dokument | Gebühr | |
Personalausweis unter dem 24. Lebensjahr | 22,80 € | 6 Jahre gültig |
Personalausweis nach dem 24. Lebensjahr | 28,80 € | 10 Jahre gültig |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € | 3 Monate gültig |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 € |
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Änderung der PIN | 6,00 € |
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Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 € |
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Personalausweisanträge, die bis zum 31.10.2010 eingehen, werden nach dem „alten“ Muster ausgestellt. Die Gebühr beträgt bis dahin 8,00 €.
Ab dem 01.11.2010 wird es keine Gebührenfreiheit wie bisher für die Erstausstellung eines Personalausweises für Personen bis zum 21. Lebensjahr geben.
Grund für eine Gebührenbefreiung stellt künftig nur noch eine vorliegende Bedürftigkeit des Antragstellers dar.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.personalausweisportal.de.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro der Stadt Bargteheide gerne zur Verfügung.
Dr. Henning Görtz
Bürgermeister



