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Zuständigkeit für Abwassergebühren zukünftig bei der Stadt

Hauseigentümer waren es bisher gewohnt, dass die Abrechnung der Abwassergebühren zusammen mit der Abrechnung für das bezogene Frischwasser erfolgt. Die Firma Holsteiner Wasser GmbH hat im Auftrag der Stadt Bargteheide die Abwasserabrechnungen erstellt und die dafür fälligen Gebühren eingezogen.

Zum Jahreswechsel 2010/2011 wird sich dieses Verfahren nunmehr ändern. Die Firma Holsteiner Wasser GmbH rechnet im Januar 2011 letztmalig für das Abrechnungsjahr 2010 die Abwassergebühren mit Ihnen ab. Die sich aus dieser Abrechnung ergebenden Guthaben werden durch die Firma Holsteiner Wasser GmbH erstattet, eventuelle. Nachzahlungen sind noch an diese Firma zu entrichten.

Ab dem Jahr 2011 wird die Festsetzung und der Einzug der Abwassergebühren von der Stadt Bargteheide erfolgen. Sie erhalten daher Mitte/Ende Januar 2011 für das Abrechnungsjahr 2011 die Gebührenbescheide für die zu entrichtenden Vorauszahlungen durch die Stadt Bargteheide. Künftig werden die Abwassergebühren vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die der Firma Holsteiner Wasser GmbH erteilte Einzugsermächtigung verliert ab Übernahme der Aufgabe durch die Stadt Bargteheide ihre Gültigkeit!

Auch die Stadt Bargteheide bietet Ihnen mit dem Lastschriftverfahren eine sichere und bequeme Art der Gebührenzahlung mit vielen Vorteilen für Sie:
• Sie sparen sich den Weg zu Ihrem Geldinstitut und damit Zeit und Kosten.
• Sie sparen sich das Ausfüllen von Überweisungsbelegen.
• Die Abwassergebühren werden frühestens zum Fälligkeitstag abgebucht.
• Sie können fällige Zahlungen nicht übersehen und vermeiden dadurch Mahnungen und Mahnkosten.
• Sie können jeder Abbuchung bei Ihrem Geldinstitut widersprechen.
• Es wird erheblich weniger Papier verbraucht - der Umwelt zuliebe!

Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen Frau Holburg ab sofort unter der Telefonnummer 04532 / 4047-213 gerne zur Verfügung.
In unserem Bürgerservice halten wir auch einen Vordruck für eine entsprechende Lastschriftermächtigung bereit.