Gartenwasser
Für nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage zugeführte Wassermengen, z.B. Gartenbewässerung, kann ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden. Hierzu ist die Genehmigung zum Einbau eines zusätzlichen Wasserzählers notwendig.
Achtung/wichtiger Hinweis: Anzeigepflicht von Messgeräten nach § 32 MessEG seit dem 01.01.2015 bei der zuständigen Eichbehörde
(siehe www.eichamt.de ).
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Antrag auf Genehmigung eines zusätzlichen Wasserzählers
Bestätigung Gartenwasserzähler
Formular für das Ablesen des Gartenwasserzählers
Bestätigung über den Wechsel eines Gartenwasserzählers
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Holburg |
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