Wohnberechtigungsschein
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes (§ 8 Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein - Schleswig-Holsteinisches Wohnraumförderungsgesetz - SHWoFG) gefördert worden sind. Bei diesen geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete.
Die in Schleswig-Holstein ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Der Nachweis zur Wohnberechtigung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch über einen geltenden Wohngeldbescheid oder einem Leistungsbescheid nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder SGB XII erbracht werden.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist, dass die Antragsteller / Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Bargteheide. Dem unterschriebenem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
- falls vorhanden Schwerbehindertenausweis oder Nachweis für Pflegestufen
- ggf. Mutterpass / ärztliches Zeugnis über eine Schwangerschaft
- ggf. Schulbescheinigung (für Schüler/innen außerhalb der Schulpflicht)
- ggf. aktuelle Stundenbescheinigung
Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt zwei Jahre.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Herr Hahlbrock |
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