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Datum: 05.11.2025

2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bargteheide (Straßenreinigungssatzung 2018)

Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 Satz 1 und 7 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein

(Gemeindeordnung – GO -) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert

durch Gesetz vom 05.02.2025 (GVOBl 2025 Nr. 27) und des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes

des Landes Schleswig-Holstein vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631, 2004, S. 140), zuletzt

geändert durch Gesetz vom 18.10.2024 (GVOBl. S. 749), wird nach Beschlussfassung der

Stadtvertretung vom 16. Oktober 2025 folgende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die

Straßenreinigung in der Stadt Bargteheide (Straßenreinigungssatzung 2018) erlassen:

§ 1

§ 4 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung

Der § 4 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung wird wie folgt geändert:

Schnee ist in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall zu          räumen, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bis 07.00 Uhr des folgenden Tages. Auf den in Sand, Kies oder Schlacke befestigten Wegen ist nur Glätte zu beseitigen. Sieleinläufe sind jederzeit frei zu halten. Glätte ist in der Zeit vom 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr unverzüglich zu beseitigen, nach 20.00 Uhr entstandene Glätte bis 07.00 Uhr des folgenden Tages.

§ 2

Anlage 1 Straßenverzeichnis – Straßen mit maschineller Reinigung

Die Anlage 1 „Straßenverzeichnis – Straßen mit maschineller Reinigung“ wird wie folgt geändert:

Die Bachstraße (ohne Wohnwege) wird um die Angabe: „ab HsNr. 1 bis 3“ ergänzt.

§ 3

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.

Bargteheide, d. 24.10.2025

Gabriele Hettwer                                                                                                          

Bürgermeisterin