2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bargteheide (Straßenreinigungssatzung 2018)
Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 Satz 1 und 7 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
(Gemeindeordnung – GO -) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 05.02.2025 (GVOBl 2025 Nr. 27) und des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes
des Landes Schleswig-Holstein vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631, 2004, S. 140), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 18.10.2024 (GVOBl. S. 749), wird nach Beschlussfassung der
Stadtvertretung vom 16. Oktober 2025 folgende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die
Straßenreinigung in der Stadt Bargteheide (Straßenreinigungssatzung 2018) erlassen:
§ 1
§ 4 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung
Der § 4 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung wird wie folgt geändert:
Schnee ist in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall zu räumen, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bis 07.00 Uhr des folgenden Tages. Auf den in Sand, Kies oder Schlacke befestigten Wegen ist nur Glätte zu beseitigen. Sieleinläufe sind jederzeit frei zu halten. Glätte ist in der Zeit vom 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr unverzüglich zu beseitigen, nach 20.00 Uhr entstandene Glätte bis 07.00 Uhr des folgenden Tages.
§ 2
Anlage 1 Straßenverzeichnis – Straßen mit maschineller Reinigung
Die Anlage 1 „Straßenverzeichnis – Straßen mit maschineller Reinigung“ wird wie folgt geändert:
Die Bachstraße (ohne Wohnwege) wird um die Angabe: „ab HsNr. 1 bis 3“ ergänzt.
§ 3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
Bargteheide, d. 24.10.2025
Gabriele Hettwer
Bürgermeisterin