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Datum: 11.01.2021

Batteriespeicher - ab 18.01.2021: neue Förderung in Schleswig Holstein



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Erneuerbare Energie speichern und verbrauchen, wenn sie gebraucht wird

Stromspeicher dienen der Einspeicherung elektrischer Energie und deren Entladung. Sie werden insbesondere im Zusammenhang mit einer Photovoltaik-Gebäudeanlage genutzt, um die Photovoltaik-Energie zu speichern und zu nutzen, wenn sie gebraucht wird. Durch die Nutzung von Strom aus der Photovoltaik-Anlage kann der Bezug von Strom aus fossilen Quellen vermieden werden. Laut aktueller Zahlen des Statistikamtes Nord sind 2019 bereits bundesweit rund 45 Milliarden Kilowattstunden Strom aus Photovoltaikanlagen erzeugt worden. Private Stromspeicher sollen einen Beitrag dazu leisten, dass private Photovoltaik-Anlagen noch effektiver genutzt werden können.

Wie wird der Stromspeicher gefördert?

Ab 18. Januar soll in eine neue Richtlinie im Rahmen von "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" nur für die Förderung von Batteriespeichern veröffentlicht werden. Allerdings wird der Antragsweg in diesem Fall geändert, so dass erst ein Förderantrag gestellt werden muss, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Zudem muss der Batteriespeicher zukünftig gemeinsam mit einer neuen Energieerzeugungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien errichtet werden. Neu wird auch sein, dass Kleinst- und Kleinunternehmen im Januar in den Genuss einer Batteriespeicherförderung kommen können. Ein Antrag ist ab 18. Januar wieder möglich.

Weitere Informationen

Strom in Schleswig-Holstein

FAQ: Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Der Text und die dazugehörigen Links wurden von folgender Webseite der Landesregierung Schleswig Holstein übernommen:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/UmweltNatur/Klimaschutz/_documents/stromspeicher.html