Dritte Informationsveranstaltung Entwicklungskonzept Bargteheide »Innenstadt«
Am Dienstag, dem 06. Mai 2025 findet eine dritte Informationsveranstaltung zu den vorbereitenden Untersuchungen (VU) und dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) Bargteheide „Innenstadt“ statt.
Die interessierte Öffentlichkeit ist eingeladen, sich ab 19:00 Uhr (Einlass ab 18:30 Uhr) in der Aula der Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Am Schulzentrum 11 in Bargteheide, über die vorläufigen Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Ziele und Maßnahmen, welche innerhalb der nächsten 15 Jahre umgesetzt werden sollen, zu informieren. Ebenfalls wird über die Auswirkungen der Anwendung des besonderen Städtebaurechts und die damit verbundenen Festlegungen zweier Sanierungsgebiete informiert. Die Festlegung der dargestellten Sanierungsgebiete (siehe Anlage) ist zur Umsetzung der im Entwicklungskonzept vorgesehen Maßnahmen unverzichtbar.
Auf der prozessbegleitenden Internetseite www.stormarns-lebendige-stadt.de ist der Berichtsentwurf zu VU und IEK samt Planentwürfen zu finden. In einer Fragensammlung (FAQ) werden zusätzlich häufig gestellte Fragen beantwortet.
Hintergrund des Dialogforums:
Die Stadt Bargteheide wurde mit dem Gebiet „Innenstadt“ 2019/2020 in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Ortskerne“ des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes aufgenommen. Mit der Aufnahme besteht die Chance, die nachhaltige Entwicklung der Innenstadt langfristig mit Städtebauförderungsmitteln für öffentliche und private Investitionen zu unterstützen. Anspruch des Förderprogramms ist es, die Zentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben zu erhalten und gemäß der sich ändernden Anforderungen zu entwickeln.
Um Städtebauförderungsmittel zu erhalten und im Gebiet einsetzen zu können, ist die Durch-führung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch sowie die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts eine notwendige Voraussetzung. Im IEK sind Maßnahmen benannt, welche mit Blick auf die nächsten zehn bis 15 Jahre notwendig sind, um die Innenstadt Bargteheides gemäß den aufgestellten Zielen zu entwickeln.
Für die Durchführung der VU und die Erstellung des IEK hat die Stadt Bargteheide das Unter-nehmen BIG Städtebau GmbH beauftragt. Die Analyse im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen hat ergeben, dass funktionale und städtebauliche Missstände im Untersuchungsgebiet vorliegen. Aus diesen Missständen wurden im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept Ziele und Maßnahmen abgeleitet, die in den nächsten zehn bis 15 Jahren umgesetzt werden sollen. Aus der Untersuchung leitet sich im Weiteren die Notwendigkeit einer gebietsbezogenen Sanierung in zwei räumlichen Bereichen ab - zur Behebung der Missstände, zur Umsetzung des Entwicklungskonzepts sowie zum Erhalt von Fördermitteln. In einem Teil des Untersuchungsgebiets, dem zukünftigen Sanierungsgebiet „Innenstadt“, ist zudem die Anwendung des besonderen Städtebaurechts (§§ 136-164 Baugesetzbuch) erforderlich.
Haben Sie Fragen?
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Adrian Sollich (Stadt Bargteheide, Fachbereich 4 - Planung, Umwelt und öffentliche Sicherheit, Tel.: 04532/4047402) oder an die zuständige
Projektleiterin Frau Bele Anders-Brockmöller (BIG Städtebau GmbH, Tel.: 040/341067845).