Glasflaschenverbot an Christi Himmelfahrt
Dies bedeutet, dass gläserne Behältnisse am 29. Mai in der Zeit von 12 Uhr bis 1 Uhr auf den Flächen des Stadtparks und des Schulzentrums in Bargteheide verboten sind. Die genauen Flächen können dem Anhang entnommen werden. Auf die Maßnahme wird durch geeignete Beschilderung an den Zugängen hingewiesen.
Hiermit reagiert die Stadt auf die stetig steigende Anzahl Feiernder, insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene, die Glasbehältnisse überwiegend nicht ordnungsgemäß entsorgt bzw. vorsätzlich zerschlagen haben. Hieraus entwickelten sich Gefahrenquellen; so wurden beispielhaft für das Jahr 2017 so viele Schnittverletzungen registriert, dass drei RTW dauerhaft vor Ort verbleiben mussten. Nach dem Ende der Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz lebte die Veranstaltung 2022 im bekannten Umfang wieder auf. Am Folgetag der Veranstaltungen wurde ein Schwerpunkteinsatz zur Reinigung der Fläche notwendig, um die unverändert bestehende Gefahr durch Scherben und herumliegende Flaschen zu beseitigen. Diese Situation konnte in den vergangenen Jahren durch Erlass einer Allgemeinverfügung deutlich verbessert werden.