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Datum: 18.04.2023

Heizkostenerstattung für Öl-, Pellet- oder Flüssiggasheizungen

Bund und Länder haben einen Härtefallfonds für Privathaushalte beschlossen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Scheitholz, Kohle oder Holzbriketts heizen. Unterstützung kann beantragt werden. 

Wer ist zuständig?

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) des Landes Schleswig-Holstein ist für die Abwicklung der Entlastungen für Haushalte, die Pellet-, Öl- oder Flüssiggasheizungen nutzen, zuständig.

Wann ist eine Antragsstellung möglich?

Nach Angaben des Ministeriums wird die Antragsplattform spätestens zu Anfang Mai zur Verfügung stehen.

Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig auf der Internetseite zu Neuigkeiten zum Umsetzungsstand. Die Landesregierung wird den Weg der Antragstellung und Auszahlung der Entlastungen im Internet und durch Pressemitteilungen bekannt machen.

Kontakt

Bei Fragen zur Abwicklung nach Bekanntmachung des Verfahrens zur Antragstellung bitten wir Sie, sich zukünftig an das MLLEV unter heizkostenerstattung@mllev.landsh.de zu wenden.


Autor/in: Klimaschutzmanagement