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Datum: 25.02.2020

Herstellung des Waldschutzstreifens am Schulerweiterungsbau

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.13-neu – 13. Änderung und des Neubaus der Schulerweiterungsbaus Am Schulzentrum in den Jahren 2009/2010 war es Auflage der unteren Forstbehörde den Waldabstand von 30 m gemäß § 24 des Landeswaldgesetzes durch entsprechende Waldumwandlung herzustellen.

Der erforderliche Waldabstand wurde jedoch bisher noch nicht durch die Stadt Bargteheide hergestellt.

Die Stadt ist daher seitens der unteren Forstbehörde aufgefordert worden den Waldschutzstreifen auf der Fläche südlich des Schulerweiterungsbaus durch Entfernung des Baumbestandes rückwirkend zu realisieren.

Der erforderliche Waldschutzstreifen von 30m wurde in der vergangenen Woche eingemessen. In dieser Woche beginnt die Rodung durch eine Fachfirma. Es handelt sich nicht um die gesamte Schulwaldfläche von ca. 0,6 ha, die seinerzeit beantragt wurde, sondern nur um den zwingend notwendigen Teil von ca. 0,2 ha  zur Herstellung des Waldschutzstreifens am Schulerweiterungsbau.

Zunächst werden nur die reinen Fällarbeiten ausgeführt, das Entfernen der Wurzelstubben erfolgt dann im Nachgang.