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Datum: 02.12.2020

Klimaschutzförderprogramm Schleswig Holstein

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Das Klimaschutzförderprogramm des Landes wird stark nachgefragt. Seit 16.11.2020 konnten in einer zweiten Runde wieder Anträge gestellt werden, die zur Verfügung stehenden Mittel sind allerdings schon  fast ausgeschöpft. Weil die Resonanz auf das Klimaschutz-Förderprogramm so groß ist, wird das Budget erneut um eine weitere Million Euro erweitert!

Welche Anschaffungen werden unterstützt?

Es können Anträge für folgende Fördergegenstände gestellt werden:

  • ein Lastenfahrrad
  • eine E-Ladestation (Wallbox)
  • einen Stromspeicher
  • eine Photovoltaik-Balkonanlage
  • eine Solarthermieanlage
  • eine nichtfossile Heizungsanlage
  • die Einrichtung eines Fernwärmeanschlusses
  • die Errichtung eines Gründaches
  • eine Regenwasserzisterne

Alle Informationen und Antragsmöglichkeiten des Förderprogramms "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" finden Sie hier!