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Datum: 24.04.2020

Kreis Stormarn - neue Allgemeinverfügung zu den Ladenöffnungszeiten

Es ist nunmehr allen stationären Verkaufsstellen im Sinne von § 6 SARS-CoV-2-BekämpfVO mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800m² gestattet, an Sonntagen in der Zeit von 11 bis 17 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden zu öffnen.

Die Regelung gilt nicht für den Feiertag am 1.Mai.

Bereits bestehende spezialisierte Regelungen u.a. für Apotheken und Tankstellen gelten fort und sind von der Allgemeinverfügung nicht betroffen.

Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der beigefügten Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn.

Der Kreis Stormarn hat seine Allgemeinverfügung auf seiner Internetseite www.kreis-stormarn.de/bekanntmachungen amtlich bekanntgemacht.