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Datum: 08.09.2020

Waldfläche am Südring

Keine Auswirkungen auf die weitergehenden Planungsinhalte des B-Plan-Verfahren 33

Wappen Bargteheide

Bis zum 14.08.2020 befand sich die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 (Gebiet Südring / Hamburger Straße) in der öffentlichen Auslegung. In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, welche sich insbesondere mit der Befürchtung der Abholzung eines südöstlich und außerhalb des Plangeltungsbereichs gelegenen Gehölzstreifens zu dem geplanten Bauprojekt auseinandergesetzt haben. Parallel dazu ist zwischenzeitlich eine Petition unter dem Titel „Waldrettung in Bargteheide“ eingeleitet worden.

Auf Basis der entsprechenden Stellungnahme  des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, untere Forstbehörde, welche im Rahmen der Behördenbeteiligung zur 1. Öffentlichen Auslegung eingereicht wurde (s. auch Vorlage zur Sitzung des P+V am 04.06.2020, einsehbar unter www.bargteheide.de), hat die Stadt Bargteheide im Vorwege dieses Abwägungsprozesses klar gemacht, dass es sich bei der in Rede stehenden Fläche um eine gehölzbestockte Fläche als Straßenbegleitgrün handelt.

Entgegen der in der Stellungnahme getroffenen Aussage, teilte das  Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, untere Forstbehörde, der Stadt Bargteheide in einem  Schreiben vom 01.09.2020 mit, dass es sich bei der südöstlich, unmittelbar an den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 33 angrenzenden, gehölzbestockten Fläche nicht, wie bisher angenommen, um eine Straßenbegleitgrünfläche, sondern nach erneuter, rechtlicher Prüfung der unteren Forstbehörde um eine Waldfläche nach § 2 Landeswaldgesetz (LWaldG)handelt.

In einem Ortstermin mit dem LLUR, untere Forstbehörde, am 13.08.2020 wurde seitens der unteren Forstbehörde noch festgestellt, dass es sich bei der oben angegebenen Fläche nicht um einen Wald handelt und das die Pflege der in Rede stehenden Fläche anhand der Regelungen für Knickschutz abzuarbeiten ist.

Diese Aussage vom 13.08.2020 wurde auf Nachfrage der Verwaltung am 24.08.2020 bei der unteren Forstbehörde im Anschluss erneut bestätigt. Gleichwohl hat die Bürgermeisterin ein Telefonat am 26.08.2020 mit der unteren Forstbehörde geführt, in dem mitgeteilt wurde, dass eine Abstimmung der unteren Forstbehörde mit der oberen Forstbehörde im MELUND erfolgt. Die Bürgermeisterin hat daraufhin mit dem FD Planung abgestimmt, dass mit den betroffenen Grundeigentümer*innen, die sich zu dem Sachverhalt geäußert haben, und den beteiligten Fachbehörden im Oktober 2020 ein Ortstermin avisiert wird, sobald alle Erkenntnisse vorliegen.

Die gemäß § 9 LWaldG erforderliche Waldumwandlung zur Herstellung und Gewährleistung des 30 m Waldabstandes, gemäß § 24 LWaldG, wurde durch die untere Forstbehörde vorbehaltlich der Erteilung des Einvernehmens der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn in Aussicht gestellt. Das Ausgleichserfordernis für die zu leistende Ersatzaufforstung wurde auf 1 zu 2 festgesetzt. Die Waldfläche darf erst unmittelbar vor der Verwirklichung der anderen Nutzung, das heißt mit vorliegender Rechtskraft der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 abgeholzt und gerodet werden. Bis dahin bleibt die waldbesitzende Person zur Einhaltung der Vorschriften zur Bewirtschaftung des Waldes und zum Waldschutz verpflichtet (§ 9 Abs. 8 Satz 3 LWaldG).

Laut Stellungnahme der Unteren Forstbehörde werden die weitergehenden Planungsinhalte der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 davon nicht berührt.

Die Verwaltung wird den Antrag auf Waldumwandlung entsprechend vorbereiten und vorbehaltlich einer Zustimmung des P+V in einer der folgenden Sitzungen bei der unteren Forstbehörde einreichen. Mit dem beauftragten Planungsbüro AC Planergruppe wird die Verwaltung noch abstimmen, ob der Beschluss für eine mögliche Waldumwandlung im P+V am 24.09.2020 zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht wird, um im Falle einer Zustimmung zur Waldumwandlung das Antragsverfahren, das ca. 3 Monate dauern wird, bereits nach erfolgter Beschlussfassung im P+V starten zu können.