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Datum: 13.10.2022

6. Änderung der Hauptsatzung

Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom
28.02.2003 (GVOBI. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2022,
(GVOBI. 2022, S. 153) wird nach Beschlussfassung durch die stadtvertretung vom 01.09.2022
und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Stormarn folgende Satzung erlassen.

Bitte entnehmen Sie aus der Anlage die Änderung der Hauptsatzung.