Bekanntmachung Melderegister
Bekanntmachung über die Widerspruchsrechte bei Melderegisterauskünften in besonderen Fällen
Mit Wirkung vom 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz -BMG- vom 03.05.2013
(BGBI. I S. 1084) in Kraft.
Auch nach dem neuen Bundesmeldegesetz haben Sie das Recht auf Einlegung des Widerspruchs bei Melderegisterauskünften in besonderen Fällen. Daher möchte ich Sie auf diese Rechte erneut hinweisen.
Bitte entnehmen Sie bitte die vollständige Bekanntmachung aus der Anlage.