Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer 2026
Festsetzung der Grundsteuer 2026
Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG), kann für solche Steuerschuldner, die
für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grund-
steuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.
Diese öffentliche Bekanntmachung geschieht hierdurch und gilt für die Grundsteuer A und B.
Für das Jahr 2026 gelten folgende Hebesätze für die Grundsteuer A und B:
Hebesatz für Grundsteuer A = 478 v.H. und für die Grundsteuer B = 415 v.H.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2025 sind somit keine Änderungen eingetreten, so dass auf
die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2026 verzichtet wird.
Festsetzung: Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der
letzten Bescheiderteilung im Jahre 2025 nicht geändert hat, wird durch diese öffentliche
Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das
Kalenderjahr 2026 in der veranlagten Höhe wie im Jahre 2015 festgesetzt.
Fälligkeit: Die Grundsteuer für das Jahr 2026 wird mit den -durch zuletzt erteilte Abgaben-
bescheide- festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und
15.11.2026 zur Zahlung fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2026 zum
01.07.2026 fällig. Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Steuerbescheide für das
Jahr 2026 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Soweit bei der
Stadtkasse Bargteheide Abbuchungsermächtigungen bzw. SEPA-Lastschriftmandate
vorliegen, werden die fälligen Raten abgebucht.
Änderungen: Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die
Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gemäß § 27 Abs. 2 des Grundsteuer-gesetzes Änderungsbescheide erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer-
festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen
an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Bargteheide, 05. Januar 2026
Stadt Bargteheide
Die Bürgermeisterin