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Datum: 20.03.2026

Erste Änderung der Zuständigkeitsordnung (als Anlage zur Hauptsatzung)

Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBI. Sch.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.07.2025 (GVOBI. 2025/121), wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 12.03.2026 folgende Satzung erlassen:

Artikel I

Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Bargteheide vom 28.09.2023 wird wie folgt geändert.

  1. § 2 der ZustO - Entscheidungen des Hauptausschusses wird wie folgt ergänzt:

 

 11. Grundsatzentscheidungen bezüglich der Nutzung städtischer Liegenschaften 

 

  1. § 4 der ZustO - Entscheidungen des Ausschusses für Planung und Verkehr erhält Ziffer 5 folgende Fassung:


 Abschluss von städtebaulichen Verträgen, soweit ein Betrag von 50.000 € überschritten wird, mit Ausnahme städtebaulicher Verträge bei Vorhaben im Zusammenhang mit dem Bau-Turbo (§ 246e BauGB)

 

  1. § 5 der ZustO - Entscheidungen des Ausschusses für Bauen und Bauordnung wird

 

a) unter Ziffer 1 um folgenden Spiegelstrich an letzter Stelle ergänzt:

 

 - Zustimmung zu Vorhaben nach § 246e BauGB (Bau-Turbo) mit geringer städtebaulicher Relevanz, gemäß der Grundsätze zum Bau-Turbo in         Bargteheide

 

und

 

b) nach Ziffer 10 durch die zwei nachfolgenden Punkte ergänzt:

 

11. Abschluss von städtebaulichen Verträgen bei Vorhaben nach § 246e BauGB (Bau-Turbo) mit geringer städtebaulicher Relevanz, gemäß der Grundsätze zum Bau-Turbo in Bargteheide

 

12. Vorberatung zu Vorhaben nach § 246e BauGB (Bau-Turbo) mit potenziell erheblicher städtebaulicher Relevanz, gemäß der Grundsätze zum Bau-Turbo in Bargteheide

 

 

Artikel II

Diese Zuständigkeitsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsformel:

Die vorstehende Änderung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Bargteheide, den 13.03.2026

Hettwer

Bürgermeisterin