Inhalt

Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

Leistungsnummer: 99041004034000

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.

Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist der jeweils örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Außerdem kann das KiTa-Portal Schleswig-Holstein Ihre Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz unterstützen.

Rechtsgrundlage

§ 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Stormarns lebendige Stadt zeigt ihren Reiz auch durch ein großes Angebot in der Kinderbetreuung. Ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres besteht ein Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege. Ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Die Kindertagesstätten bieten den Kindern jede Menge Spielmöglichkeiten und ermöglichen ihnen, mit Spaß den Umgang mit anderen Kindern zu erproben. In Bargteheide gibt es 12 Kindertagesstätten mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten, wie beispielsweise die Waldorfpädagogik oder die bilinguale Erziehung. Die Anmeldung für die Betreuung in der Krippe, dem Elementarbereich oder Hort erfolgt direkt über die Kindertageseinrichtung. Sie haben zudem die Möglichkeit, über das „KiTa Eltern Portal des Landes Schleswig-Holstein“ unter www.kitaportal-sh.de einen Einblick in die ortsansässigen Einrichtungen zu erhalten und zugleich eine sog. Vorabanmeldung auszufüllen.

Kleinstkinderbetreuung unter 3 Jahren

Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 3-6 Jahren

Schulkinderbetreuung

Träger: Ev.-Luth. Kirche
Lauenburger Str. 2, Leitung: Frau Leonhardt, Tel.: 04532-262340
E-Mail: evkitamuehlentor@versanet.de

Träger: Ev.-Luth. Kirche
Eckhorst 34, Leitung: Herr Kähler, Tel.: 04532-3670
E-Mail: evkitaeckhorst@versanet.de

Träger: Ev-Luth. Kirche
Lindenstraße 2b, Leitung: Frau Meding, Tel.: 04532-7253
E-Mail: evkitalindenstr@versanet.de

Ganztagsbetreuung an der Carl-Orff-Schule
Segeberger Straße 1
Schulleiterin: Frau Angeliki Claussen, Tel.: 04532-8441
Ansprechpersonen: Inken Buck, 04532-4047963
buck@bargteheide-jat.de

Ganztagsbetreuung an der Emil-Nolde-Schule

Am Schulzentrum 11 a
Schulleiterin: Frau Aust, Tel.: 04532-263610
Ansprechpersonen: Inken Buck, 04532-4047963 
E-Mail: buck@bargteheide-jat.de

 

Die Stadt Bargteheide bietet auch eine Schulferienbetreuung an.

Die Stadtvertretung hat folgende Ermäßigungen bei den Entgelten der Ganztagsbetreuung beschlossen:
a) In Fällen, in denen zwei oder mehr Kinder die schulische Ganztagsbetreuung besuchen
b) In Fällen, in denen Kinder einerseits in der schulischen Ganztagsbetreuung und andererseits in einer Kindertageseinrichtung betreut werden
Zu a).
Eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 25 % für das zweite und jedes weitere Kind wird auf Antrag Familien gewährt, die zwei oder mehr Kinder in der schulischen Ganztagsbetreuung angemeldet haben. Eine Sozialbeitragsermäßigung in Höhe von 100 % wird auf Antrag und unter Vorlage des Bewilligungsbescheides Familien gewährt, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Zu b) Es handelt sich hierbei um eine finanzielle Entlastung auf den Kindertagesstättenbeitrag.

Ziel ist es, eine Annäherung an die Regelung der Geschwisterermäßigung für den Kindertagesstättenbereich (Sozialstaffelregelung des Kreises Stormarn für Kindertagesstätten) zu finden. Die finanziellen Belastungen der Erziehungsberechtigten, deren Kinder die schulische Ganztagsbetreuung besuchen, sollen den finanziellen Belastungen derjenigen Erziehungsberechtigten angepasst werden, die dann entstehen, wenn Geschwisterkinder ausschließlich eine Kindertagesstätte besuchen. Die prozentuale Höhe der finanziellen Entlastung ist variabel und abhängig von der tatsächlichen Anzahl der gestellten Anträge.
Die finanzielle Entlastung für Familien wird auf Antrag und unter Vorlage des Betreuungsvertrages der Kindertageseinrichtung sowie eines Nachweises über die Höhe der monatlichen Entgelte der Kindertageseinrichtung gewährt.

Für Rückfragen zu dem Bereich der Betreuten Grundschule und der Geschwisterermäßigung steht Ihnen die zuständige Sachbearbeitung zur Verfügung:

Weitere Formulare finden Sie unter: www.bargteheide-jat.de

Weitere Angebote

Kinderhaus Blauer Elefant

Alte Landstraße 53, Renate Günther, Tel.: 04532/5170
E-Mail: bargteheide@dksb-stormarn.de

Auf www.familie-und-arbeitswelt.de finden Sie Informationen rund um das Thema Familie und Kinderbetreuung in Schleswig-Holstein und viele bundesweite Angebote. Sie erhalten Unterstützung zu vielen Fragen hinsichtlich Gesundheit, Erziehung, Schule, Freizeitgestaltung und Beruf. Es gibt viele Vorschläge für Kinder, Jugendliche und Eltern.

www.familien-wegweiser.de bündelt erstmals bundesweit alle regionalen Angebote zur Kinderbetreuung in einer Datenbank. Das nächstgelegene Kinderbetreuungsangebot ist nur noch einen Mausklick entfernt. Mit seinem Serviceportal Familien-Wegweiser bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Internet die erste Datenbank an, die bundesweit bei der Suche nach Kinderbetreuungsangeboten hilft. Wer auf die Rubrik "Familie regional" klickt und dort seine Postleitzahl eingibt, spart Zeit und zahllose Telefonate. Nutzer erhalten sofort alle notwendigen Informationen zu den Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Umfeld des jeweils zuständigen Jugendamtes. Fast alle Kommunen in Deutschland bieten zwar solche regionalen Online-Informationen für ihren Bereich an, doch im Familien-Wegweiser werden diese Angebote erstmals in einer bundesweiten Datenbank gebündelt. Die Rubrik "Familie regional" im Familien-Wegweiser steht aber noch für weitere praxisnahe Services. Nach Eingabe der Postleitzahl gibt es aus dieser Datenbank passgenaue Ansprechpartner für staatlichen Leistungen und Hilfen in der jeweiligen Kommune. Das Serviceportal gibt werdenden Eltern und Familien entsprechend ihrer individuellen Lebenssituation umfangreiche Informationen zu den Bereichen Förderung & Finanzen, Arbeitswelt, Betreuung & Erziehung, Recht, Gesundheit sowie Hilfe und Beratung. Der Wegweiser wird so zu einem nützlichen Begleiter durchs gesamte Familienleben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Gewährung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespflege wird ein Antrag benötigt. Dieser kann schriftlich oder online (LINK) gestellt werden. Dem Antrag ist mindestens die Geburtsurkunde des zu betreuenden Kindes sowie die schriftliche Bestätigung der Kindertagespflegeperson beizufügen.

Anmeldung über das KitaPortal Schleswig-Holstein

Sie können Ihr Kind auch online bei einer Vielzahl von Kindertagespflegepersonen voranmelden, nutzen Sie dafür den nachfolgenden Link: https://www.kitaportal-sh.de/de/

Weitergehende Informationen finden Sie zu diesem Thema auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kindertageseinrichtungen/kindertageseinrichtungen_Kita-PortalSH.html

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sollten grundsätzlich vor Betreuungsbeginn beziehungsweise Änderung beim zuständigen Jugendamt eingehen. Die jeweiligen Fristen des zuständigen Jugendamtes sind zu beachten (in der Regel der jeweils geltenden Satzung zu entnehmen).

Online-Dienste

Verfahrensablauf

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

Voraussetzungen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen

Fachlich freigegeben am

05.08.2022