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Datum: 13.03.2025

Aufhebung der 1. Änderung der Richtlinie der Stadt Bargteheide als Orientierungsgrundlage z.B. für die mögliche Festsetzung von Stellplätzen in Bebauungsplänen und/oder für den Abschluss städtebaulicher Verträge nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) für die Stadt Bargteheide (rückwirkend zum 31.12.2024)

Die Stadtvertretung der Stadt Bargteheide hat in ihrer Sitzung am 06.12.2024 die „Satzung der Stadt Bargteheide über die Ermittlung, Herstellung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder sowie die Ablösung der Herstellungspflicht und die Höhe der Ablösebeträge (Stellplatzsatzung)“ beschlossen. 

Diese ist mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft getreten. Die seit dem 01.01.2020 geltende „1. Änderung der Richtlinie der Stadt Bargteheide als Orientierungsgrundlage z.B. für die mögliche Festsetzung von Stellplätzen in Bebauungsplänen und/oder für den Abschluss städtebaulicher Verträge nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) für die Stadt Bargteheide“ ist damit obsolet geworden. Die 1. Änderung der Stellplatzrichtlinie der Stadt Bargteheide wird rückwirkend mit Wirkung vom 31.12.2024 aufgehoben.

Bargteheide, den 13.03.2025

Stadt Bargteheide
Hettwer
Bürgermeisterin