Inhalt

Frau Tanja Schepers

  • Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
    Haushaltswesen

    Rathausstraße 24–26
    22941 Bargteheide

    Nachricht schreibenKarte anzeigenVisitenkarte exportieren

  •  

    Öffnungs- und Terminvereinbarungsszeiten des Rathauses


    Bitte beachten Sie, dass für das Einwohnermeldeamt eine Online Terminvereinbarung erforderlich ist.

    Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

    Fachbereich 1 - Zentrale Dienste:


    Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
    Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr
    Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag: 14:30 - 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr

    Fachbereich 2 - Bauen

    Fachbereich 2 - Bauen:

    Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
    Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr
    Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag: 14:30 - 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr

    Fachbereich 3 - Bürgerservice

    Fachbereich 3 Bürgerservice 

    Einwohnermeldeamt: Terminvereinbarung möglich - Terminbuchung

    Montag:
    08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag:
    07:30 - 12:00 Uhr
    Mittwoch:

    08:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag:
    08:30 - 12:00 Uhr

    Soziales:

    (Asyl, Kindergartengebühren, Sozialhilfe und Wohngeld)

    Termine im Fachdienst Soziales sind bitte vorab über das Funktionspostfach soziales@bargteheide.de anzufragen bzw. zu vereinbaren.

    Montag:
    08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag:
    07:30 - 12:00 Uhr
    Mittwoch:
    geschlossen
    Donnerstag:
    08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag:
    geschlossen

    Bildung:

    Montag:
    08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag:
    07:30 - 12:00 Uhr
    Mittwoch:
    geschlossen
    Donnerstag:
    08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag:
    geschlossen

    Ordnungsamt:

    Montag:
    08:30 - 12:30 Uhr

    Dienstag;

    07:30 - 12:30 Uhr
    Mittwoch:
    08:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag:
    14:30 - 18:00 Uhr
    Freitag:
    08:30 - 12:30 Uhr

    Zuordnung von Post- und E-Mailverkehr

    Bitte geben Sie bei schriftlicher Kontaktaufnahme (Post- und E-Mailverkehr) die bearbeitende Stelle so konkret wie möglich an.

    • Wissen Sie welcher Fachbereich Ihr Anliegen bearbeitet?
    • Können Sie Ihr Anliegen namentlich einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zuordnen?
    • Besitzen Sie bereits ein Aktenzeichen?

    Leider kommt es regelmäßig vor, dass der Schriftverkehr nicht zugeordnet werden kann, weil der Betreff nicht eindeutig formuliert ist und/oder keine Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner angegeben wurden. Damit Ihr Anliegen zügig bearbeitet werden kann, beantworten Sie die oben genannten Fragen so detailliert wie möglich.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung