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Personalausweis beantragen

Leistungsnummer: 99008001012000

Leistungsbeschreibung

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild 
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Rechtsgrundlage

Statusabfrage Ausweisdokument

Über den folgend genannten Link können Sie eine Statusabfrage zum derzeitigen Produktionsstand Ihres beantragten Dokumentes erhalten. So erhalten Sie schnell Einsicht, ob das Dokument zur Abholung im Einwohnermeldeamt der Stadt Bargteheide bereit liegt.

Hier nehmen Sie eine Statusabfrage vor.

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.

Gebühren

  • Gebühr: 22,80 Euro
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
  • Gebühr: 10,00 Euro
    Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
  • Gebühr: 13,00 Euro
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
  • Gebühr: 30,00 Euro
    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
  • Gebühr: 37,00 Euro
    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
  • Gebühr: 10,00 - 37,00 Euro
    o EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren o EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren o EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis o EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde o EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Die Gebühr kann für Bedürftige reduziert werden. Das entscheidet die jeweilige Personalausweisbehörde.

 

Öffnungs- und Terminvereinbarungsszeiten des Rathauses


Bitte beachten Sie, dass für das Einwohnermeldeamt eine Online Terminvereinbarung erforderlich ist.

Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

Fachbereich 1 - Zentrale Dienste:


Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr

Fachbereich 2 - Bauen

Fachbereich 2 - Bauen:

Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr

Fachbereich 3 - Bürgerservice

Fachbereich 3 Bürgerservice 

Einwohnermeldeamt: Terminvereinbarung möglich - Terminbuchung

Montag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch:

08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr

Soziales:

(Asyl, Kindergartengebühren, Sozialhilfe und Wohngeld)

Termine im Fachdienst Soziales sind bitte vorab über das Funktionspostfach soziales@bargteheide.de anzufragen bzw. zu vereinbaren.

Montag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
geschlossen

Bildung:

Montag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
geschlossen

Ordnungsamt:

Montag:
08:30 - 12:30 Uhr

Dienstag;

07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
14:30 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:30 Uhr

Geänderte Öffnungszeiten Rathaus ab Mai 2024

  Vormittags Nachmittags
Montag 08:30-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 07:30-12:00 Uhr  
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr  
Donnerstag nach Terminvereinbarung 14:00-18:00 Uhr
Freitag nach Terminvereinbarung

nach Terminvereinbarung


Zuordnung von Post- und E-Mailverkehr

Bitte geben Sie bei schriftlicher Kontaktaufnahme (Post- und E-Mailverkehr) die bearbeitende Stelle so konkret wie möglich an.

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