Inhalt

Stadtverwaltung Bargteheide

 

Öffnungs- und Terminvereinbarungsszeiten des Rathauses


Bitte beachten Sie, dass für das Einwohnermeldeamt eine Online Terminvereinbarung erforderlich ist.

Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

Fachbereich 1 - Zentrale Dienste:


Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr

Fachbereich 2 - Bauen

Fachbereich 2 - Bauen:

Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr

Fachbereich 3 - Bürgerservice

Fachbereich 3 Bürgerservice 

Einwohnermeldeamt: Terminvereinbarung möglich - Terminbuchung

Montag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch:

08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr

Soziales:

(Asyl, Kindergartengebühren, Sozialhilfe und Wohngeld)

Termine im Fachdienst Soziales sind bitte vorab über das Funktionspostfach soziales@bargteheide.de anzufragen bzw. zu vereinbaren.

Montag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
geschlossen

Bildung:

Montag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
geschlossen

Ordnungsamt:

Montag:
08:30 - 12:30 Uhr

Dienstag;

07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
14:30 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:30 Uhr

Zuordnung von Post- und E-Mailverkehr

Bitte geben Sie bei schriftlicher Kontaktaufnahme (Post- und E-Mailverkehr) die bearbeitende Stelle so konkret wie möglich an.

  • Wissen Sie welcher Fachbereich Ihr Anliegen bearbeitet?
  • Können Sie Ihr Anliegen namentlich einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zuordnen?
  • Besitzen Sie bereits ein Aktenzeichen?

Leider kommt es regelmäßig vor, dass der Schriftverkehr nicht zugeordnet werden kann, weil der Betreff nicht eindeutig formuliert ist und/oder keine Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner angegeben wurden. Damit Ihr Anliegen zügig bearbeitet werden kann, beantworten Sie die oben genannten Fragen so detailliert wie möglich.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Zuständig für 171 Dienstleistungen