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Erdbestattung anmelden

Leistungsnummer: 99101002058000

Wenn sich ein Todesfall ereignet hat, sind Sie als angehörige Person verpflichtet, die verstorbene Person zu bestatten. Neben anderen Bestattungsmöglichkeiten, können Sie hierfür eine Erdbestattung anmelden.

Bei einer Erdbestattung wird der menschliche Leichnam in einem Sarg in ein Grab gelegt. Das ausgehobene Grab wird dann später mit Erde bedeckt. Die Erdbestattungen werden durch Bestattungsinstitute (Bestatter) durchgeführt.

Sie müssen einen Friedhof auswählen, der für eine Erdbestattung zugelassen ist. Auf Antrag kann auf die Verwendung eines Sarges verzichtet werden.

Kosten

Kostenart: variabel

Die Höhe der Kosten ist von der Art und Weise der Bestattung abhängig. Die Kosten erfragen Sie daher bei dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen und dem Träger des Friedhofs.

Sie müssen mit weiteren laufenden Kosten rechnen, die abhängig von der Lage und Größe des Grabes, der Ruhezeit, der Dauer des Nutzungsrechts und weiteren Details (zum Beispiel Grabpflege) sind. Die jeweilige Friedhofsverwaltung legt dies in ihrer Satzung fest.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige (Bestattungsschein) des Standesamtes
  • Personalausweis sowie Geburts- oder Heiratsurkunde der verstorbenen Person
  • Bei Fehlgeburten ist eine ärztliche Bescheinigung (Datum, Umstand der Fehlgeburt, Name und Anschrift der Mutter) vorzulegen, wenn eine Bestattung gewünscht ist.
  • Bei Totgeburten (Gewicht mindestens 500 Gramm) ist vor der Bestattung die Beurkundung der Geburt durch eine standesamtliche Bescheinigung nachzuweisen, wenn eine Bestattung gewünscht ist.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.07.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich:

  • Für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin oder einen Arzt.
  • Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
  • Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem die Beisetzung erfolgen soll.
  • Für die Überführung vom Sterbe- oder Auffindungsort zum Friedhof oder Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.