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Geburtsurkunde beantragen

Leistungsnummer: 99027002012000

Das zuständige Standesamt registriert jede Geburt, die in Deutschland stattgefunden hat. Nach der Registrierung können Sie eine oder mehrere Geburtsurkunden beantragen. Geburtsurkunden enthalten Angaben zu:

  • Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie
  • Vornamen und Familiennamen und
  • Geschlecht:
    • kann auf Wunsch entfallen
  • Eltern, soweit diese aus dem Geburtsregistereintrag zu entnehmen sind.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Wenn Sie die Geburtsurkunde im Ausland verwenden möchten, kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.

Sie können sich eine nationale oder internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das die Geburt beurkundet hat.

Kosten

Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.

Zweckgebundene Urkunden für Sozialversicherungszwecke, beispielsweise für die Rentenversicherung oder die Krankenkasse, stellen die jeweiligen Standesämter in der Regel gebührenfrei aus. Diese Urkunden können jedoch nur für den entsprechenden Zweck verwendet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Öffnungszeiten

 

Öffnungs- und Terminvereinbarungsszeiten des Rathauses


Bitte beachten Sie, dass für das Einwohnermeldeamt eine Online Terminvereinbarung erforderlich ist.

Terminvereinbarungen sind nach Absprache außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Die Terminvereinbarung außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist ein zusätzliches Angebot, sofern keine Möglichkeit besteht, während der Öffnungszeiten zu kommen.

Öffnungszeiten Rathaus

Montag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag 07.30 Uhr - 12.00 Uhr  
Mittwoch 08.30 Uhr - 12.00 Uhr  
Donnerstag nach Vereinbarung 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung



Ohne Termin - Abholung von fertigen Dokumenten

-          Personalausweise,

-          Reisepässe und

-          Führerscheine

können zusätzlich zu den Öffnungszeiten, ohne Termin, zu folgenden Zeiten abgeholt werden:

Do: 08:30-12:00 Uhr

Fr: 08:30-12:00 Uhr

Zuordnung von Post- und E-Mailverkehr

Bitte geben Sie bei schriftlicher Kontaktaufnahme (Post- und E-Mailverkehr) die bearbeitende Stelle so konkret wie möglich an.

  • Wissen Sie welcher Fachbereich Ihr Anliegen bearbeitet?
  • Können Sie Ihr Anliegen namentlich einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zuordnen?
  • Besitzen Sie bereits ein Aktenzeichen?

Leider kommt es regelmäßig vor, dass der Schriftverkehr nicht zugeordnet werden kann, weil der Betreff nicht eindeutig formuliert ist und/oder keine Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner angegeben wurden. Damit Ihr Anliegen zügig bearbeitet werden kann, beantworten Sie die oben genannten Fragen so detailliert wie möglich.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Sie erhalten Geburtsurkunden daher nur:

  • für sich selbst
  • als Ehepartnerin oder Ehepartner
  • als Lebenspartnerin oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
  • als Vorfahren und Nachfahren, wie etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel
  • als Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen

Wenn Sie nähere Verwandte wie Tante und Onkel sind, erhalten Sie eine Geburtsurkunde nur, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch

  • ein Schreiben des Nachlassgerichts,
  • ein gerichtliches Urteil oder
  • einen vollstreckbaren Titel.

Liegt eine Änderung des Geschlechtseintrags vor, erhalten nur Sie selbst Ihre Geburtsurkunde, da dort noch der ursprüngliche Name steht.

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Ansprechpunkt

Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. 

Schleswig-Holstein führt ein zentrales elektronisches Personenstandsregister. Urkunden zu Personenstandsfällen, die elektronisch registriert wurden (seit 2009) können bei jedem schleswig-holsteinischen Standesamt beantragt werden. Eine Meldeanschrift in Schleswig-Holstein ist dafür nicht erforderlich.

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Geburtsurkunde kann nicht ausgestellt werden, wenn bei der Beurkundung der Geburt kein Identitätsnachweis zu einem Elternteil vorlag. In diesem Fall erhalten Sie nur einen beglaubigten Registerausdruck.

Seit 01.11.22 wird die Geburtszeit mit in die Geburtsurkunden eingetragen. Dies gilt auch für Geburtsurkunden, welche beispielsweise aus den Registern der 1960er, 1970er und 1980er Jahren ausgestellt werden.