Wohnberechtigungsschein beantragen
Leistungsnummer: 99107022000000
Volltext
Die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung geförderten Wohnungen (sog. Sozialwohnungen) unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Das bedeutet, dass die Eigentümerin bzw. der Eigentümer die Wohnungen lediglich an Haushalte vermieten darf, die für den Bezug der Wohnung eine Berechtigung haben. Diese Berechtigung wird mit dem Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Daneben darf die Wohnung eine bestimmte Miethöhe nicht übersteigen. Die Miete liegt meist niedriger als die anderer Wohnungen.
Welche Haushalte können einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung erhalten?
Ein Wohnberechtigungsschein kann ausgestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss mit seinen bzw. ihren Haushaltsangehörigen einen Haushalt nach § 8 Abs. 5 SHWoFG bilden und es muss die für diesen Haushalt geltende Einkommensgrenze eingehalten werden. Die Prüfung des Einkommens erfolgt bei der Behörde, bei der der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein gestellt wird.
Außerdem ist die Größe einer Wohnung, die bezogen werden darf, in der Regel abhängig von der Größe des Haushaltes (angemessene Wohnungsgröße).
Es gibt folgende Wohnflächengrenzen:
- für Alleinstehende mit einer Wohnfläche bis zu 50 m²
- für Haushalte mit zwei Personen mit einer Wohnfläche bis zu 60 m² oder zwei Wohnräume
- für Haushalte mit drei Personen mit einer Wohnfläche bis zu 75 m² oder drei Wohnräume
- für Haushalte mit vier Personen mit einer Wohnfläche bis zu 90 m² oder vier Wohnräume
- für Haushalte mit fünf Personen mit einer Wohnfläche bis zu 105 m² oder fünf Wohnräume
Für jede weitere zum Haushalt gehörige Person erhöht sich die angemessene Wohnungsgröße um einen Raum oder 10 m² Wohnfläche.
Die Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins gehören zu dem Kreis der Personen, der Sozialwohnungen mieten darf. Sie erhalten mit dem Wohnberechtigungsschein aber nicht automatisch eine Sozialwohnung, sondern müssen sich die Sozialwohnung selbst suchen. Die Sozialwohnung muss der alleinige Erstwohnsitz sein, sie darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden.
Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Unterlagen an den Bereich Soziales Wohnungskataster
Die Stadt Bargteheide hat für einige öffentlich geförderte Wohnobjekt im Stadtgebiet ein Benennungsrecht (Vorschlagsrecht) . Wenn Sie auf der Suche nach einer öffentlich geförderten Wohnung in Bargteheide sind, so haben Sie die Möglichkeit, sich als Wohnungssuchende vormerken zu lassen. Die Voraussetzungen für eine Vormerkung als Wohnungssuchende und den Ablauf des Verfahrens zur Vermittlung einer Wohnung im öffentlich geförderten Wohnungsbau entnehmen Sie bitte dem Dokument Wohnungsvormerkung. Die ergänzte und unterzeichnete Wohnungsvormerkung ist einzureichen bei der
Stadtverwaltung Bargteheide
Fachbereich 3, FD 3.2 –Soziales-
Rathausstr.26
22941 Bargteheide
E-Mail: wohnungskataster@bargteheide.de
Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Unterlagen an den Fachdienst 3.2 –Soziales-
Um der zentralen Posteingangsstelle des Rathauses und dem Fachdienst 3.2 -Soziales- die Zuordnung der von Ihnen eingereichten Unterlagen zu erleichtern und eine zeitnahe Weiterleitung der Unterlagen an den zuständigen Sachbearbeiter sicherzustellen, bitten wir auf den Unterlagen
die betreffende Sozialleistung (Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) , Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) , Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
Bildung und Teilhabe nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKKG) ) oder das Anliegen (Wohnberechtigungsschein/Wohnungssuche) und den/die Sachbearbeiter/in konkret zu benennen.
Auch bei der Übermittlung von Unterlagen und Anliegen, die über die Email-Adresse info@bargteheide.de oder dem Funktionspostfach soziales@bargteheide.de erfolgt, bitten wir den Hinweis auf die betreffende Sozialleistung oder das Anliegen und den Sachbearbeiter anzufügen.
Unterlagen, die nicht zugeordnet werden können, müssen wir leider ohne weitere Bearbeitung an den Absender zurücksenden.
Sollten Sie die Unterlagen nicht in Kopie einreichen können, haben Sie die Möglichkeit die Unterlagen im Original einzureichen. Die Original-Unterlagen werden bei Bedarf hier kopiert. Bitte vermerken Sie auf den Unterlagen, soweit nicht eindeutig erkennbar, dass es sich um Originale handelt.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team Soziales
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohnungsamt, Wohngeldbehörde).
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis oder Reisepass
(ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen zusätzlich Ihren Aufenthaltsstatus nachweisen (Aufenthaltstitel/Aufenthaltserlaubnis), - Einkommensnachweise des Antragstellers/der Antragstellerin und seiner/ihrer Haushaltsangehörigen,
- gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des/r Kindes/r,
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis oder Nachweis über eine Zuordnung mindestens zum Pflegegrad 2,
- gegebenenfalls Mutterpass/ärztliches Zeugnis über eine Schwangerschaft,
- gegebenenfalls aktuelle Studienbescheinigung,
- gegebenenfalls Schulbescheinigung (für Schülerinnen oder Schüler außerhalb der allgemeinen Schulpflicht).
NICHT ABSCHLIESSEND!!
Kosten
Keine
Frist
- Keine Beantragungsfristen.
- Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr. Er muss bei jedem Umzug unabhängig von der Geltungsdauer neu ausgestellt werden
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Kontakt Wohnungskataster
Bitte nehmen Sie mit uns wie folgt Kontakt auf:
Stadtverwaltung Bargteheide
Fachbereich 3 Bürgerservice, Bildung und Soziales
Fachdienst Soziales
Frau Hasenkampf
Tel.: 04532 / 4047-303
E-Mail: wohnungskataster@bargteheide.de
Onlinedienste
Informationen zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS)
Aufgrund der Vielzahl von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins kann die Bearbeitung Ihres Antrages einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitte Sie daher um Geduld.
Sollten Sie bereits ein konkretes Angebot für eine Wohnung im öffentlich geförderten Wohnungsbau haben und benötigen daher dringend einen Wohnberechtigungsschein, bitte wir den Nachweis über das konkrete Wohnungsangebot dem Antrag anzufügen.Eine Bearbeitung Ihres Antrags kann dann vorgezogen werden.
Wir benötigen Ihre Mithilfe und bitten folgendes zu beachten: Damit eine Entscheidung über Ihren Antrag ergehen kann, muss der Antrag vollständig ausgefüllt werden. Bitte Nichtzutreffendes eindeutig streichen. Zutreffende Angaben ergänzen Sie bitte bzw. kreuzen die vorgegeben Kästchen an.
Der Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist, mit Ausnahme von Anträgen über den Online-Service, im Original hier vorzulegen.
Zu allen im Antrag gemachten Angaben bitten wir den entsprechenden Nachweis beizufügen. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zu den vorzulegenden Unterlagen im Antrag. Die Nachweise können Sie auch per E-Mail unter wohnungskataster@bargteheide.de einreichen. Im Original eingereichte Nachweise kennzeichnen Sie bitte eindeutig. Diese werden wir an Sie zurücksenden.
Unvollständige Angaben im Antrag und fehlende Unterlagen bzw. Nachweise, auch zu den mitziehenden Haushaltsmitgliedern, werden nachgefordert und die Nachforderung verlängert damit die Bearbeitungszeit. Informieren Sie uns daher bitte auf dem Antragsvordruck oder mit einem Begleitschreiben über die Unterlagen, die Ihnen zum Zeitpunkt der Antragsabgabe noch nicht vorliegen und nachgereicht werden. Nach Möglichkeit nennen Sie bitte den Zeitpunkt der nachgeholten Unterlagenvorlage. Sollten beim Ausfüllen des Antrages Fragen auftreten oder Sie Unterstützung oder weitere Vordrucke benötigen, können Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail an wohnungskataster@bargteheide.de oder telefonisch unter 04532/4047-319 mitteilen. Fristverlängerungen sind ebenfalls über die vorgenannten Kontaktmöglichkeiten zu beantragen.
Wir bitten wir um Ihr Verständnis, dass Rückmeldungen nicht sofort erfolgen können.
Bitte teilen Sie bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail
- Ihren vollständigen Namen und Wohnort
- Ihre Telefonnummer (freiwillig)
- Ihr Anliegen mit. Diese Angaben ermöglichen uns eine konkrete Beantwortung vorzunehmen.