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Kindergartengebühren

Bitte beachten:

Der Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme des Elternbeitrages für den Besuch einer Kindertagesstätte ist ab dem 1.8.2020 beim Kreis Stormarn zu stellen. Nähere Information sollen auf der Hompage vom Kreis Stormarn entnommen werden. https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html

Als Eltern haben Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung in und außerhalb von Bargteheide untergebracht. Nach § 25 Absatz 3 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) haben Sie für die Unterbringung Ihres Kindes einen angemessenen Beitrag zur teilweisen Deckung der Betriebskosten an den Träger der Kindertageseinrichtung zu entrichten.
Um eine sozialverträgliche Berücksichtigung von Familien mit geringerem Einkommen oder mit mehreren Kindern bei den Elternbeiträgen zu schaffen, können Sie einen Antrag auf ermäßigte Kindergartengebühren bei Ihrer Stadt Bargteheide, als Wohnortgemeinde, stellen.
Die Höhe Ihrer Ermäßigung hängt vom Familieneinkommen und den anerkennungsfähigen Kosten ab. Diese werden analog zum Sozialgesetzbuch XII ermittelt.

Zuschuss „Kita-Geld“
Zur Entlastung der Familien erstattet das Land ab dem 1. Januar 2017 einkommensunabhängig bis zu 100 Euro im Monat der Gebühr/des Entgeltes für die Betreuung eines Kindes unter drei Jahren in öffentlich geförderter Kindertagesbetreuung oder bei einer öffentlich geförderten Tagespflegeperson. Die Erstattung wird den Personensorgeberechtigten oder den Pflegepersonen monatlich auf Antrag direkt vom Landesamt für soziale Dienste ausgezahlt.

Für die Antragsbearbeitung ist das Landesamt für Soziale Dienste, Schleswig-Holstein, Steinmetzstr. 1 - 11, 24534 Neumünster zuständig. Telefon: 04321 9135 (Mo-Do 9.00 - 15.00, Fr 9.00 - 13.00). Die relevanten Links finden Sie nachstehend:

Kreis Stormarn - Kindertageseinrichtung: Kita-Geld
Schleswig-Holstein - Thema Kitageld

Einzelheiten zu den Einrichtungen und Angeboten für die Kinderbetreuung finden Sie auf unserer Extraseite zum Thema Kinderbetreuung