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Personalausweis beantragen

Leistungsnummer: 99008001012000

Leistungsbeschreibung

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit.

Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie Ihren Personalausweis auch bei einer anderen Personalausweisbehörde beantragen. Dadurch können Zusatzkosten entstehen, da die unzuständige Behörde einen erhöhten Verwaltungsaufwand hat (sie muss bei der zuständigen Behörde eine Ermächtigung einholen).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild 
  • gegebenenfalls. Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Welche Fristen muss ich beachten?

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.

Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

Rechtsgrundlage

Statusabfrage Ausweisdokument

Über den folgend genannten Link können Sie eine Statusabfrage zum derzeitigen Produktionsstand Ihres beantragten Dokumentes erhalten. So erhalten Sie schnell Einsicht, ob das Dokument zur Abholung im Einwohnermeldeamt der Stadt Bargteheide bereit liegt.

Hier nehmen Sie eine Statusabfrage vor.

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Rechtsbehelf

Beschwerden oder Widerspruch gegen Entscheidungen der Personalausweisbehörde können bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium vorgebracht werden. Im Übrigen wäre der Verwaltungsgerichtsweg einschlägig.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.

Gebühren

  • Gebühr: 10,00 - 37,00 Euro
    o EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren o EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren o EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis o EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde o EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
  • Gebühr: 10,00 - 37,00 Euro
    o EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren o EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren o EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis o EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde o EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Die Gebühr kann für Bedürftige reduziert werden. Das entscheidet die jeweilige Personalausweisbehörde.

 

Öffnungs- und Terminvereinbarungsszeiten des Rathauses


Bitte beachten Sie, dass für das Einwohnermeldeamt eine Online Terminvereinbarung erforderlich ist.

Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

Fachbereich 1 - Zentrale Dienste:


Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr

Fachbereich 2 - Bauen

Fachbereich 2 - Bauen:

Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr

Fachbereich 3 - Bürgerservice

Fachbereich 3 Bürgerservice 

Einwohnermeldeamt: Terminvereinbarung möglich - Terminbuchung

Montag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch:

08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr

Soziales:

(Asyl, Kindergartengebühren, Sozialhilfe und Wohngeld)

Termine im Fachdienst Soziales sind bitte vorab über das Funktionspostfach soziales@bargteheide.de anzufragen bzw. zu vereinbaren.

Montag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
geschlossen

Bildung:

Montag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
geschlossen

Ordnungsamt:

Montag:
08:30 - 12:30 Uhr

Dienstag;

07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
14:30 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:30 Uhr

4. Abschnitt

5. Abschnitt


Zuordnung von Post- und E-Mailverkehr

Bitte geben Sie bei schriftlicher Kontaktaufnahme (Post- und E-Mailverkehr) die bearbeitende Stelle so konkret wie möglich an.

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