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Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen

Leistungsnummer: 99107012017001

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
  • als Sachleistung,
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII),
  • Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII),
  • Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII),
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII),
  • Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII).

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise zu Einkommen,
  • Nachweise zu Belastungen.

Häufig werden weitere Unterlagen benötigt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Unterlagen an den Bereich Soziales Wohnungskataster

Um der zentralen Posteingangsstelle des Rathauses und dem Fachbereich 3 –Bürgerservice, Bildung und Soziales-  die Zuordnung der von Ihnen eingereichten Unterlagen zu erleichtern und eine zeitnahe Weiterleitung der Unterlagen an den zuständigen Sachbearbeiter sicherzustellen, bitten wir auf den Unterlagen                          

den zuständigen Fachbereich 3 und soweit bekannt die Sozialleistung (Sozialhilfe SGB XII, Wohngeld, Asylbewerberleistungen) oder das Anliegen (Wohnberechtigungsschein/Wohnungssuche) und den Sachbearbeiter konkret zu benennen.

Auch bei der Übermittlung von Unterlagen und Anliegen, die über die Email-Adresse info@bargteheide.de oder dem Funktionspostfach wohnungskataster@bargteheide.de erfolgt, bitten wir den Hinweis auf den Fachbereich 3 und soweit bekannt die Sozialleistung oder das Anliegen und den Sachbearbeiter anzufügen.

Unterlagen, die nicht zugeordnet werden können, müssen wir leider ohne weitere Bearbeitung an den Absender zurücksenden.

Sollten Sie die Unterlagen nicht in Kopie einreichen können,  haben Sie die Möglichkeit die Unterlagen im Original einzureichen. Die Original-Unterlagen werden bei Bedarf hier kopiert. Bitte vermerken Sie auf den Unterlagen, soweit nicht eindeutig erkennbar, dass es sich um Originale handelt.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Team Soziales