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Soziale Hilfen und Hilfen zum Lebensunterhalt

  • Fachbereich 3 Bürgerservice, Bildung und Soziales

    Rathausstraße 24 – 26
    22941 Bargteheide

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    Öffnungs- und Terminvereinbarungsszeiten des Rathauses


    Bitte beachten Sie, dass für das Einwohnermeldeamt eine Online Terminvereinbarung erforderlich ist.

    Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

    Fachbereich 1 - Zentrale Dienste:


    Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
    Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr
    Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag: 14:30 - 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr

    Fachbereich 2 - Bauen

    Fachbereich 2 - Bauen:

    Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
    Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr
    Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag: 14:30 - 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr

    Fachbereich 3 - Bürgerservice

    Fachbereich 3 Bürgerservice 

    Einwohnermeldeamt: Terminvereinbarung möglich - Terminbuchung

    Montag:
    08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag:
    07:30 - 12:00 Uhr
    Mittwoch:

    08:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag:
    08:30 - 12:00 Uhr

    Soziales:

    (Asyl, Kindergartengebühren, Sozialhilfe und Wohngeld)

    Termine im Fachdienst Soziales sind bitte vorab über das Funktionspostfach soziales@bargteheide.de anzufragen bzw. zu vereinbaren.

    Montag:
    08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag:
    07:30 - 12:00 Uhr
    Mittwoch:
    geschlossen
    Donnerstag:
    08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag:
    geschlossen

    Bildung:

    Montag:
    08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag:
    07:30 - 12:00 Uhr
    Mittwoch:
    geschlossen
    Donnerstag:
    08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag:
    geschlossen

    Ordnungsamt:

    Montag:
    08:30 - 12:30 Uhr

    Dienstag;

    07:30 - 12:30 Uhr
    Mittwoch:
    08:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag:
    14:30 - 18:00 Uhr
    Freitag:
    08:30 - 12:30 Uhr

    Zuordnung von Post- und E-Mailverkehr

    Bitte geben Sie bei schriftlicher Kontaktaufnahme (Post- und E-Mailverkehr) die bearbeitende Stelle so konkret wie möglich an.

    • Wissen Sie welcher Fachbereich Ihr Anliegen bearbeitet?
    • Können Sie Ihr Anliegen namentlich einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zuordnen?
    • Besitzen Sie bereits ein Aktenzeichen?

    Leider kommt es regelmäßig vor, dass der Schriftverkehr nicht zugeordnet werden kann, weil der Betreff nicht eindeutig formuliert ist und/oder keine Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner angegeben wurden. Damit Ihr Anliegen zügig bearbeitet werden kann, beantworten Sie die oben genannten Fragen so detailliert wie möglich.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung

    Zuständig für 9 Dienstleistungen