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Haftpflichtschäden

Ein Kommunaler Schadenausgleich ist ein nicht rechtsfähiger Zusammenschluss von Gemeinden, Samtgemeinden und Städten in einer Selbsthilfeorganisation. Sein Zweck ist der Ausgleich von Schäden seiner Mitglieder aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht, aus der Haltung von Kraftfahrzeugen und aus kommunaler Unfallfürsorge. Beim kommunalen Schadensausgleich handelt es sich um ein System der Selbstversicherung, weil versicherbare Risiken nicht von gewerblichen Versicherungsunternehmen versichert werden.

Sie hatten einen Unfall, haben sich verletzt und/oder einen Sachgegenstand beschädigt? In solchen und ähnlichen Fällen prüfen wir gern, ob Sie einen Anspruch auf Schadenersatz haben.

An wen kann ich mich wenden

Der Kommunale Schadenausgleich Schleswig-Holstein ist zu finden unter Kommunaler Schadenausgleich