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Lärmaktionsplan


Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Stadt Bargteheide gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation erfolgt und ggf. Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.

Im Zuge der 2. Stufe der Lärmminderungsplanung hat die Stadt Bargteheide eine Lärmaktionsplanung, bestehend aus dem Lärmaktionsplan und dem ergänzenden Bericht hierzu, erarbeitet.

Es ist im Interesse der Stadt Bargteheide, sowohl Planungen für die Hauptlärmquellen als auch die Entwicklung der Verkehrsbelastungen zu verfolgen und zu hinterfragen. Seitens der Stadt wird auch zukünftig in Bauleitplanverfahren darauf geachtet, dass die Lärmimmissionen sowohl aus Verkehrs-, aber auch Gewerbe- und Freizeitlärm mit den Wohnbebauungen verträglich sind.