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Gartenabwasser

Für nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage zugeführte Wassermengen, z.B. Gartenbewässerung, kann ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden. Hierzu ist die Genehmigung zum Einbau eines zusätzlichen Wasserzählers notwendig.

Achtung/wichtiger Hinweis: Anzeigepflicht von Messgeräten nach § 32 MessEG seit dem 01.01.2015 bei der zuständigen Eichbehörde
siehe www.eichamt.de