Bundestagswahl 2025
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Der Wahltermin
Der Bundespräsident hat als Termin für die Bundestagswahl den 23. Februar 2025 bestimmt.
Die Bürgerinnen und Bürger wählen an diesem Tag zum 21. Mal den Deutschen Bundestag.
Das Wahlsystem
Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen.
Informationen für Wählende
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Rechtsgrundlage: § 12 BWG
Wahlbenachrichtigung
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigung erfolgt bis zum 02.02.2025.
Briefwahl
Durch einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines ist die Briefwahl zur Bundestagswahl ab dem 13. Januar 2025 wie folgt möglich:
- online per Onlinewahlscheinantrag
- per Mail an wahl@bargteheide.de
Ab dem 22. Januar 2025 kann der Antrag auch persönlich im Briefwahlbüro des Rathauses (Zimmer E.35) beantragt werden.
HINWEIS:
Bei vorgezogenen Neuwahlen gibt es aufgrund der abgekürzten Fristen eine wichtige Besonderheit: Da die Stimmzettel aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Fristen erst Anfang Februar vorliegen, können die Briefwahlunterlagen auch erst ab diesem Zeitpunkt an die Wahlberechtigten versandt werden.
Das bedeutet natürlich auch, dass die Briefwahl an Ort und Stelle ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt möglich sein wird, auch wenn die Wahlbenachrichtigung schon zugestellt wurde.
Wir informieren Sie an dieser Stelle über den genauen Termin.
Informationen für Deutsche, die im Ausland leben
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 02. Februar 2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Die Anträge sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.