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Bauleitplanung

Flächennutzungsplan - Neubau Feuerwache

Da die o.a. Fläche im rechtsgültigen Flächennutzungsplan (F-Plan) die Ausweisung „Grünfläche /Sportplatz“ enthielt, mussten zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Feuerwache an dem o.a. Standort geschaffen werden. Aus diesem Grunde wurde durch die Stadtvertretung am 20.07.2016 der Aufstellungsbeschluss für die 24. Änderung des F-Planes beschlossen. Der F-Plan lag zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 02.01.2017 – 03.02.2017 öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 24. Änderung des F-Planes erfolgte durch Beschluss der Stadtvertretung am 05.04.2017, der durch die Stadtvertretung am 16.05.2019 nochmals ergänzt wurde.

Nach der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 17.12.2019 bis zum 31.01.2020 hat es mit einigen Behörden noch Abstimmungsbedarfe gegeben, so dass die Stadtvertretung am 03.09.2020 den abschließenden Beschluss einstimmig gefasst hat.

Das Innenministerium als zuständige Behörde hat die Änderung des Flächennutzungsplanes allerdings nicht genehmigt, da noch weiterhin Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Abwägungsentscheidung beim Lärm- und Naturschutz gesehen wurde. Auf eine inhaltliche Beratung hierzu ist mit Blick auf eine anstehende Grundsatzentscheidung über das weitere Vorgehen und neuen Planüberlegungen (s. „Aktuelles“) in den zuständigen Gremien bisher zunächst verzichtet worden.

Eine erste Abstimmung hat am 11.05.2022 mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Außenstelle Lübeck, und der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn stattgefunden. Im Nachgang dazu ist ein Planentwurf entwickelt worden, der Grundlage einer zwischenzeitlich eingeleiteten Behördenbeteiligung wurde. Dieser war auch Basis für den Ortstermin mit den Fachbehörden am 09.06.2022. Hierauf aufbauend konnten nunmehr die weiteren Planentwürfe für die Fortführung der bauleitplanerischen Schritte entwickelt werden.

Am 02.03.2023 ist daraufhin zunächst der bestehende Beschluss für die Flächennutzungsplanänderung vom 03.09.2020 aufgehoben und gleichzeitig ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst worden. Die Planunterlagen lagen daraufhin vom 06.04. bis zum 12.05.2023 öffentlich aus. Zu erwarten ist, dass die Stadtvertretung in ihrer Sitzung (voraussichtlich am 28.09.2023) den abschließenden Beschluss fassen wird. Daraufhin könnten dann die Unterlagen zur Genehmigung beim Innenministerium eingereicht werden. Im besten Falle würde das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung dann noch im Jahre 2023 zum Abschluss gebracht werden können.

Bebauungsplan - Neubau Feuerwache

Parallel zu der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Aus diesem Grunde wurde im Ausschuss für Planung und Verkehr am 21.07.2016 zeitgleich (und ergänzendem Beschluss vom 22.08.2019) auch die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 9 b mit dem Planungsziel „Neubau einer Feuerwache“ beschlossen.

Im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange hatte die untere Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn gefordert, im gesamten Stadtgebiet nach geeigneten Standorten für den Neubau einer Feuerwache in Bargteheide zu suchen, da mittig des o.a. Grundstückes ein Knick verläuft, der besonders schutzwürdig ist.

Es wurden daraufhin 15 mögliche Standorte in Bargteheide für einen Neubau einer Feuerwache nach festgelegten Kriterien (z.B. Erreichbarkeit innerhalb der Hilfsfrist der Feuerwehr, Grundstückspotenzial, ökologische Bedeutung etc.) abgeprüft. Ferner wurde der faunistische Bestand aufgenommen, eine artenschutzrechtliche Betrachtung durchgeführt sowie ein entwässerungstechnischer Fachbeitrag erstellt.

Die Freiwillige Feuerwehr Bargteheide hat in ihrer Fachstellungnahme vom 08.05.2017 erklärt, dass die beste Lage auch unter dem Gesichtspunkt der sogenannten Hilfsfristen für den Neubau einer Feuerwache der Standort „Bahnhofstraße“ sei.

Der zwischenzeitlich eingebundene Architekt Dipl. Ing. List hat in einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen, dass der Neubau einer Feuerwache am Standort westlich der Bahnhofstraße auch unter Berücksichtigung des faunistischen Bestandes und der artenschutzrechtlichen Prüfung möglich ist. Maßgabe war dabei, die vorhandenen Knickstrukturen hierbei so wenig wie möglich zu beeinträchtigen bzw. zu entfernen. (Hinweis: Es liegt eine neue Machbarkeitsstudie (20.11.2020) vor, die unter der Rubrik „Raumprogramm“ einsehbar ist.)

Nach erfolgter Auswertung der o.a. Standortuntersuchung wurde festgestellt, dass der Standort westlich der Bahnhofstraße, der am besten geeignete Standort für den Neubau einer Feuerwache in Bargteheide ist. Auf dieser Grundlage sind die Planinhalte in den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9b eingearbeitet worden, der in der Zeit vom 07.01.2020 bis zum 07.02.2020 öffentlich ausgelegen hat.

Insbesondere zu den Themenfeldern des Immissions-, des Natur- und des vorbeugenden Unfallschutzes hat es im Nachgang noch intensiven Klärungsbedarf gegeben, so dass der Ausschuss für Planung und Verkehr erst am 20.08.2020 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fassen konnte.

Die Entwurfsunterlagen haben in der Zeit vom 06.10.2020 bis zum 06.11.2020 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegen. Eine Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen hat bislang noch nicht stattgefunden, da maßgeblich vorgetragene Stellungnahmen einer intensiven Abstimmung bedürfen. Zudem haben sich in der Zwischenzeit neue mögliche Planüberle-gungen ergeben, die es gilt, zunächst politisch bewerten zu lassen. Der Haupt- und Sozialaus-schuss hat sich in seiner Sitzung am 25.08.2022 mit der Thematik befasst und die Einleitung eines überarbeiteten Planes vorgeschlagen.

Hintergrund ist unter anderem auch, dass insbesondere in Verbindung mit der geplanten Inbetriebnahme einer Ringbuslinie in der Stadt Bargteheide der Bedarf an Abstell- bzw. Parkflächen für Busse zunehmen wird, es zwischenzeitlich verwaltungsseitige Überlegungen gegeben hat, die südliche Fläche zum geplanten Standort der neuen Feuerwache entsprechend auszubauen. Dieses auch unter dem Aspekt, dass in der bisherigen Planung eine Verlegung der Schulbushaltestelle vom Louise-Zietz-Weg an die Bahnhofstraße angedacht war, und dafür bislang eine Fläche zwischen Feuerwache und Bahnhofstraße positioniert wurde. Diese Änderung sollte in den Planentwurf ebenfalls mit einfließen.

Am 02.03.2023 ist daraufhin der Beschluss für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gefasst worden. Die Planunterlagen lagen daraufhin vom 06.04. bis zum 12.05.2023 öffentlich aus. Es hat sich allerdings gezeigt, dass im Zuge der Konkretisierung des Planvorhabens noch kleinere Anpassungen erforderlich sein werden, die zu einer noch-maligen eingeschränkten öffentlichen Auslegung führen werden. Hier kann allerdings der Zeitraum der Durchführung des Genehmigungsverfahrens beim Innenministerium in Bezug auf die Änderung des Flächennutzungsplanes genutzt werden. Insofern könnte voraussichtlich in der Dezember-Sitzung der Stadtvertretung der Satzungsbeschluss gefasst werden. Somit lägen womöglich zeitlich parallel die Unterlagen zur Bekanntmachung der beiden Planverfahren vor, um dieses zum Abschluss zu bringen.