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Raumprogramm

In den Sitzungen der AG Feuerwache wurde bereits mehrfach das Raumprogramm für den geplanten Neubau einer Feuerwache gemeinsam mit der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Bargteheide (FFW) beraten und abgestimmt.

In einem Abstimmungsgespräch mit dem Kreis Stormarn Ende November 2018 ist die FFW gebeten worden, zu prüfen, ob zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Flächenversiegelung auf Räumlichkeiten verzichtet werden kann, und ob aus Sicht der Feuerwehr unter Beachtung des Brandschutzes ein weiteres Geschoss (3-geschossige Bauweise) möglich ist.

Die Prüfung wurde zwischenzeitig abgeschlossen, und die Ergebnisse sind aus dem Raumprogramm (Stand: Januar 2019/20.11.2020 - unter der Rubrik „Dokumente“) ersichtlich.

Gleichzeitig ist die Verwaltung beauftragt worden, die Vergabe der Planungsleistungen für den Neubau einer Feuerwache an der Bahnhofstraße mit dem Instrument eines nicht offenen, hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs durchzuführen. Auch wurde festgelegt, dass die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen gewerkeweise zu planen ist, und ab der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) gegebenenfalls ein Generalunternehmen beauftragt werden kann.

Unter dem Datum vom 30.10.2020 ist ein neues mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmtes Raumprogramm durch das Büro bbp: architekten bda, Kiel, erarbeitet worden, das ebenfalls unter der Rubrik „Dokumente“ einsehbar ist. Von grundlegender Bedeutung ist dabei, dass dieses Konzept ohne die Einbeziehung einer zweiten Grundstücksfläche (und somit ohne das Erfordernis eines Knickdurchbruches) auskommt, sondern lediglich auf der südlich an das Seniorendorf angrenzenden Fläche realisiert werden könnte. Diese Änderung resultiert vor allem aus der Tatsache, dass der Bedarf an Stellplätzen deutlich reduziert werden konnte, und ein Übungsplatz nunmehr seitens der FFW auch auf dem Bauhofgelände am Westring als nutzbar und praktikabel akzeptiert wird.

Fachliche Beurteilung der Machbarkeitsstudie (20.11.2020)

Im Februar 2021 hat es eine Behördenbeteiligung auf Grundlage der neuen Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie aus November 2020 gegeben. Hintergrund ist die Überlegung gewesen, mögliche Änderungen im Planinhalt vorab mit den maßgebenden Behörden hinsichtlich ihrer Zustimmung abzufragen. Die im Rahmen der Behördenbeteiligung zur Machbarkeitsstudie (November 2020) eingegangenen Stellungnahmen sind gesichtet und mit der AG Feuerwache am 07.06.2021 vorbesprochen worden.

Im Nachgang dazu hat es Abstimmungsgespräche zu den offenen Themenfeldern Naturschutz und Lärmschutz mit der Innenministerin des Landes Schleswig-Holstein, Frau Sütterlin-Waack, sowie den beteiligten Ministerien gegeben, in deren Verlauf insbesondere bezüglich des bislang ungelösten Konfliktes zum Themenschwerpunkt Lärmschutz ein Lösungsweg skizziert wurde.

Nach Überarbeitung des Lärmgutachtens wurden am 25.11.2021 und mit ergänzten Unterlagen am 04.03.2022 offizielle Anfragen an die betroffenen Behörden gestellt. Unter dem Datum vom 04.05.2022 wurde durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eine fachliche Bewertung abgegeben, die jedoch weiterhin Bedenken aus lärmtechnischen Gesichtspunkten in Bezug auf die Planung vorgebracht hat. Nach wie vor wird vor allem die Nutzung des Martinshornes in der Nähe der Wohnbebauung als kritischer Punkt gesehen.

Anlässlich eines daraufhin erfolgten Ortstermins am 09.06.2022 konnten mithilfe der Zusage zur Installation von Bedarfsampeln sowie der Nutzung des Martinshornes vor Einfahrt auf die Bahnhofstraße, aber schon auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, die fachlichen Bedenken unter Berücksichtigung der anzuwendenden lärmtechnischen Vorgaben entkräftet werden. Somit scheint aktuell eine Lösung auch für das Thema Lärm gefunden worden zu sein. Eine entsprechende abschließende Abstimmung mit dem Innenministerium ist danach erfolgt und bestätigte diesen Lösungsansatz.