Wahlhelfer
Leistungsnummer: 99128008021000
Wahlhelfer/innen sind wahlberechtigte Bürger/innen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in und Beisitzer/innen die Wahlhandlung leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeindewahlbehörde beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Wahlhelfer gesucht
Zur Durchführung der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein am 14. Mai 2023 werden noch dringend Wahlhelfer*innen gesucht, die uns in den Wahllokalen der Stadt Bargteheide unterstützen. Wenn Sie Demokratie live erleben und unterstützen wollen, sind Sie herzlich eingeladen, sich als ehrenamtliche/r Wahlhelfer*in zu engagieren.
Der Einsatz als Wahlhelfer*in wird belohnt. Je nach Funktion wird eine Entschädigung von 50 € oder 70 € gezahlt.
Sie haben noch nie in einem Wahlvorstand mitgearbeitet und wissen nicht, was am Wahltag zu tun ist?
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Sie werden im Wahllokal von erfahrenen Mitgliedern des Wahlvorstandes eingewiesen. Die zuständigen städtischen Mitarbeiter*innen besuchen die Wahllokale und stehen jederzeit telefonisch als Ansprechpartner zur Verfügung.
Welche Aufgaben kommen auf Sie zu?
Prüfung der Wahlberechtigung
Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
Ausgabe der Stimmzettel
Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind am Wahltag in zwei Schichten eingeteilt.
Zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr ist der gesamte Wahlvorstand anwesend.
Wer kann Wahlhelfer*in werden?
Wahlberechtigte deutsche und EU-Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 6 Wochen seinen/ihren Wohnsitz im Wahlgebiet haben.
Sie haben Lust, uns bei der Kommunalwahl zur Seite zu stehen, schreiben Sie uns eine E-Mail unter Angabe der persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Telefonnummer sowie Wunsch der Tätigkeit) - an: wahl@bargteheide.de
Bargteheide, den 31.01.2023
Stadt Bargteheide
Die Bürgermeisterin
als Gemeindewahlleiterin
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).
Online-Dienste
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