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Datenschutz

Leistungsnummer: 99032001018001

Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller beziehungsweise ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen zum Beisipel zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Sie als Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über Sie speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.

Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.

Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen. Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wird durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.

Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine. Die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wird ebenfalls durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD),
  • an die zuständige Gemeinde-, Amts-, Stadt-, Kreisverwaltung bzw. Institution.

Rechtsgrundlage

  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG),
  • Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen (Landesdatenschutzgesetz - LDSG),
  • Datenschutzgrundverordnung.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch im Internetangebot der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI), der die Kontrolle der Behörden des Bundes sowie der Telekommunikations- und Postdienstunternehmen obliegt.

Zu den wesentlichen Aufgaben des behördlichen Datenschutzes gehören die Überwachung und Unterstützung bei der Einhaltung der Datenschutz­rechtlichen Vorschriften in der Stadtverwaltung. Des Weiteren ist bzw. sind

  • auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der Einführung von Datenverarbeitungsmaßnahmen hinzuwirken,
  • die Beschäftigten der Stadtverwaltung mit den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes sowie der sonstigen Vorschriften über den Datenschutz vertraut zu machen,
  • die Stadtverwaltung bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu beraten und bei der Einführung neuer Verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren auf die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften hinzuwirken.

Der bzw. die behördliche Datenschutzbeauftragte darf zur Aufgabenerfüllung Einsicht in personenbezogene Datenverarbeitungsvorgänge nehmen. Die städtischen Stellen sind verpflichtet, bei der Erfüllung dieser Aufgaben Unterstützung zu gewähren. Ihm bzw. ihr ist dabei Auskunft zu erteilen sowie Einsicht in die Unterlagen und Dateien zu ermöglichen, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen, sowie Zutritt zu den Diensträumen zu gewähren.

Im Rahmen einer interkommunalen Kooperation obliegen diese Aufgaben der gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragtenstelle. Der Zuständigkeitsbereich umfasst den Kreis Stormarn sowie die Städte Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld (Holstein) und die Ämter Bad Oldesloe-Land und Bargteheide-Land. 

Datenschutzbeauftragter

Stabsstelle 83 - Datenschutz für die ITV Trägerkommunen

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe