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Stadtdialog Bahnhofsumfeld

2016 wurde die Veranstaltungsreihe „Stadtdialog Bargteheide“ gestartet. Ziel ist es, den Einwohnerinnen und Einwohnern Planungsalternativen für die zukünftige Entwicklung ihrer Stadt vorzustellen und diese mit ihnen zu diskutieren. Die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes soll nicht allein am Schreibtisch eines beauftragten Büros entstehen, sondern vor Ort mit Leben gefüllt werden und wachsen.

Ergebnisse des Arbeitskreises Stadtdialog

Die aktive Beteiligung der Einwohnerschaft an öffentlichen Planungen in unterschiedlichen Formen gehört seit längerem zur selbstverständlichen gemeindlichen Praxis. Damit wird dem Wunsch der Bevölkerung entsprochen, in einer vielfältigen, gut vernetzten und weltweit verbundenen Gesellschaft nicht nur mitreden, sondern auch mitbestimmen zu wollen.

Gute Bürgerbeteiligung bereichert die fachliche Qualität von Planungen, erhöht die Akzeptanz, die Legitimation und die Transparenz kommunaler Entscheidungen und stärkt damit auch die demokratischen Kompetenzen der Beteiligten selbst aber auch den Dialog zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft allgemein.

Eine gelingende Bürgerbeteiligung benötigt dabei neben passend ausgewählten Methoden und Instrumenten verbindliche und transparente Regeln. 2013 hat der Deutsche Städtetag den Kommunen empfohlen, die Weiterentwicklung von Leitlinien und kommunalen Satzungen voranzutreiben, um die kommunale Bürgerbeteiligung auf eine verlässliche Grundlage zu stellen.

Diesem Aufruf ist neben vielen weiteren Städten und Gemeinden auch die Stadt Bargteheide gefolgt. Im Zuge der Stadtdialoge für das Bahnhofsumfeld in den Jahren 2016 / 2018 wurde ein eigener Arbeitskreis gebildet. Neben Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung wurden auch drei interessierte Einwohnerinnen und Einwohner in diesen mit einbezogen, die im Losverfahren (unter Zeugen) ermittelt wurden.

Seit April 2018 hat die Gemeinde gemeinsam mit Verwaltung und Politik in einem laufendem „Arbeitskreis Stadtdialog“ Leitlinien für die Beteiligung erarbeitet. Diese regeln, auf welchem Wege Bürgerbeteiligung initiiert werden kann, welche Verfahrensschritte es gibt und wie die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens in dem kommunalen Entscheidungsprozess einfließen können.

Im Gegensatz zu formellen Verfahren, wie sie z.B. auf kommunaler Ebene etwa in der Bauleitplanung üblich sind, existieren für informelle und freiwillig initiierte Beteiligungsverfahren keine verbindlichen rechtlichen Regelungen. Für diese Fälle sollen die erarbeiteten Leitlinien einen transparenten und nachvollziehbaren juristischen Rahmen bieten.

Bei dem von der Stadt Bargteheide gewählten Ablauf in Bezug auf die Aufarbeitung der einzelnen Themenpunkte wird jedoch klar gestellt, dass es sich um ein informelles, freiwilliges Beteiligungsverfahren mithilfe der Bildung eines Arbeitskreises Stadtdialog handelt, deren Ergebnisse rechtlich nicht bindend sind und formell lediglich einen beratenden Charakter haben.

Eine Selbstverpflichtung auf Seiten der Verwaltung und der Politik lassen sich im Zuge der weiteren Beratungen hinsichtlich der Ergebnisse bzw. Vorschläge des Arbeitskreises nicht herleiten. Die Resultate dienen jedoch als wichtige Anhaltspunkte bei den weiteren Abwägungs- und Entscheidungsprozessen. Ein Anspruch auf die Durchführung der vom Arbeitskreis entwickelten Resultate besteht insofern nicht. Auch muss eine Begründung bei Abweichungen von den städtischen Gremien nicht (zwingend) erfolgen.

Gleichwohl verpflichtet sich die Stadt Bargteheide Bürgerbeteiligungsverfahren und ihre Ergebnisse prozessbegleitend zu dokumentieren und redaktionell verständlich, bürgerfreundlich, nachvollziehbar und transparent aufzubereiten.

Nachfolgend ist die Maßnahmenliste, mit der sich der Arbeitskreis Stadtdialog befasst hat, angefügt.

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