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Datum: 06.02.2023

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie über die Wahlkreiseinteilung für die Kreis- und Gemeindewahl in der Stadt Bargteheide am 14.05. 2023

Gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) fordere ich hiermit auf, für die am 14. Mai 2023 stattfindende Gemeindewahl Wahlvorschläge einzureichen.

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 20.10.2022 das Wahlgebiet der Stadt Bargteheide in 14 Wahlkreise eingeteilt. Die genaue Wahlkreiseinteilung ist dem Anhang zu entnehmen: Sie wird hiermit bekanntgemacht.

In den 14 Wahlkreisen der Stadt Bargteheide wird jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter gewählt. Darüber hinaus werden im Wahlgebiet 13 Listenvertreterinnen / Listenvertreter gewählt.

Unmittelbare Wahlvorschläge können von politischen Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigten, Listenwahlvorschläge von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden.Eine politische Partei oder Wählergruppe kann innerhalb eines Wahlgebietes nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen. Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Listenwahlvorschlag ist nicht begrenzt. Innerhalb eines Wahlgebiets kann eine Bewerberin oder ein Bewerber sowohl in einem unmittelbaren Wahlvorschlag als auch in einem Listenwahlvorschlag benannt werden.

Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist nicht zulässig. Weder politische Parteien noch Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag

- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- im Wahlgebiet wahlberechtigt sind (Wahlgebiet für die Gemeindewahl ist das Stadtgebiet der Stadt Bargteheide) und
- seit mindestens 3 Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.

Bezüglich Form und Inhalt der Wahlvorschläge wird auf die entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (GKWG) und auf die Bestimmungen der GKWO verwiesen.

Alle erforderlichen amtlichen Formblätter können bei dem Gemeindewahlleiter im Rathaus der Stadt Bargteheide kostenfrei angefordert werden. Die Formulare stehen Ihnen im weiteren Verlauf zum Download zur Verfügung.

Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 20. März 2023, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist)
schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin, Rathausstraße 24 - 26, 22941 Bargteheide, eingereicht werden.

Es wird darum gebeten, die Einreichung nach Möglichkeit so frühzeitig vorzunehmen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können. Die erforderlichen Vordrucke und amtlichen Formblätter können auch schriftlich, telefonisch oder persönlich im Rathaus der Stadt Bargteheide, Rathausstraße 24 – 26, 22941 Bargteheide, angefordert bzw. abgeholt werden.

Die Übersicht zur Wahlkreiseinteilung entnehmen Sie bitte aus der Anlage in der Seitenspalte.

Bargteheide, den 20.01.2022

Stadt Bargteheide
Die Bürgermeisterin
als Gemeindewahlleiterin


Formulare Kreis- und Gemeindewahl in der Stadt Bargteheide am 14.05.2023

Bitte entnehmen Sie anbei die Wahlformulare: