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Willkommen in der Stadt Bargteheide!

Datum: 06.04.2021

Information zum Schülerfahrkartenverfahren ab dem Schuljahr 2021/2022

Es ist beabsichtigt, das Verfahren zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten ab dem Schuljahr 2021/2022 zu zentralisieren. Ziel der Aufgabenübertragung ist es, auf diese Weise effiziente Strukturen im Bereich der Schülerbeförderung zu ermöglichen.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg wird ab dem Schuljahr 2021/2022 als zentrale Stelle für die Kreise Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg die Aufgabe des Schülerfahrkartenverfahrens übernehmen.

Die Stadt Bargteheide schließt sich diesem Verfahren an.

Die Antragstellung auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten wird ab dem Schuljahr 2021/2022 ausnahmslos digital über ein online Antragsverfahren des Kreises Herzogtum Lauenburg erfolgen.

Die Bereitstellung der digitalen Antragsstruktur ist für Mai 2021 vorgesehen.

Angesichts der beabsichtigten Aufgabenübertragung an den Kreis Herzogtum Lauenburg werden die aktuell ausgehändigten Schülerfahrkarten zum Ende des Schuljahres 2020/2021 ihre Gültigkeit verlieren.

Aus diesem Grunde ist auch für die derzeitigen Schülerfahrkarteninhaber*Innen eine erneute Antragstellung auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2021/2022 beim Kreis Herzogtum Lauenburg erforderlich.

Mit der Erstbeantragung oder erforderlich werdender Neubeantragung über den Online-Antrag wird der Kreis Herzogtum Lauenburg als zentrale Stelle über die DB Vertrieb GmbH zum Schuljahresanfang neue Fahrkarten zur Verfügung stellen. Die Ausgabe erfolgt in den Schulen.

Die Beförderung der Schüler*Innen an den ersten Schultagen des Schuljahres 2021/2022 soll in Abstimmung zwischen den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen auch ohne Fahrkarte möglich gemacht werden.

Eine entsprechende Elterninformation wird derzeit vom Kreis Herzogtum Lauenburg vorbereitet. Diese soll in Kürze über die Schulen an die Erziehungsberechtigten umverteilt werden.

Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen gerne Frau Hassert. Frau Hassert ist unter der Telefonnummer 04532/4047-317 zu erreichen.

Die Bearbeitung der individuellen Beförderung (Einzelbeförderung) verbleibt bei den jeweiligen Schulträgern, mithin bei der Stadt Bargteheide.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, keine Anträge mehr auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten bei der Stadt Bargteheide einzureichen, weil ab dem Schuljahr 2021/2022 nur noch eine online Antragstellung möglich sein wird.

Weitere Informationen zur Umstellung des Schülerfahrkartenverfahrens ab dem Schuljahr 2021/2022 werden regelmäßig auf der Internetseite der Stadt Bargteheide unter https://www.bargteheide.de/index.php?object=tx,2971.2&ModID=10&FID=2971.323.1 veröffentlicht.