Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Bargteheide (Feuerwehrgebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 1. April 1996 (GVOBI. Schl.-H. S. 321) und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1 und 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 22. Juli 1996 (GVOBI. Schl.-H. S. 564) in Verbindung mit § 29 Abs. 2, Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBI. Schl.-H. S. 200) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 5. Dezember 2025 folgende Gebührensatzung erlassen.