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Datum: 09.01.2023

Wahl der Jugendschöffinnen / Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Nach dem Jugendgerichtsgesetz sind für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtsperiode neue Jugendschöffinnen und -schöffen zu wählen. Die Wahl der Jugendschöffinnen und –schöffen erfolgt durch den Schöffenwahlausschuss beim zuständigen Amtsgericht. Das Jugendamt des Kreises Stormarn stellt hierzu eine Vorschlagsliste auf und legt diese dem Amtsgericht vor. Die Stadt Bargteheide kann für diese Liste 3 Frauen und 3 Männer vorschlagen.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbst-ständigkeit und Bildung eines verständigen Urteils. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes ist die notwendige gesundheitliche Eignung Voraussetzung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Bargteheide, die die Voraussetzungen zum Schöffenamt erfüllen, können sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bis zum 08.02.2023. bei der Stadtverwaltung Bargteheide, Ordnungsamt, Zimmer O.38, Rathausstraße 24 - 26, 22941 Bargteheide, schriftlich unter Angabe des vollen Familiennamens, des Vornamens, des Geburts-datums, des Geburtsortes sowie der Anschrift und des Berufes bewerben.

Die Vorschlagsliste wird dem Kreis Stormarn zur Entscheidung vorgelegt. Die Wahl erfolgt durch den Schöffenwahlausschuss des zuständigen Gerichts.
Unter der genannten Anschrift erhalten Sie auch die notwendigen Vordrucke.

Die vollständige Bekanntmachung sowie weitere Informationen über die gesetzlichen Grundlagen können Sie aus der Anlage entnehmen.

Stadt Bargteheide
Die Bürgermeisterin
als örtliche Ordnungsbehörde


Hettwer
Bürgermeisterin


Stadt Bargteheide
Rathausstraße 24 - 26
22941 Bargteheide
www.bargteheide.de
Telefon: 04532/4047-0