ABAG Trassenfreihaltung
Die DB InfraGO weist aktuell Eigentümer von Grundstücken im Verlauf der Bahnstrecke 1120 auf deren Verkehrssicherungspflicht gemäß § 24 des Allgemeinen Eisenbahngesetztes (AEG) hin.
Demnach besteht die Verpflichtung, mögliche Gefahren, beispielsweise durch umsturzgefährdete Bäume oder herabstürzende Äste, abzuwehren. Sofern Grundstückseigentümer beabsichtigen, in unmittelbarer Nähe zu Gleisen oder Bahnanlagen Vegetationsarbeiten durchzuführen, ist eine Sicherungsmaßnahme empfohlen. Sollte hierfür Unterstützung erforderlich sein, wird gebeten sich an die DB InfraGO unter www.dbinfrago.com/vegetationanderbahn zu wenden.
In diesem Zusammenhang werden auch entsprechende Maßnahmen an städtischen Grundstücken entlang der Bahnstrecke durchgeführt.