Sportförderung
Leistungsnummer: 99098002027000
Sportförderung
Antragsberechtigt im Rahmen der Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie) sind insbesondere schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sowie gemeinnützige Vereine und –verbände. Gefördert werden hier insbesondere:
- Einrichtungen des Leistungssports (u. a Baumaßnahmen und Betriebskosten von Bundesstützpunkten, Leistungssportzentren der Landesfachverbände, Häuser der Athleten) insbesondere bei anteiliger Förderung des Bundes,
- Partnerschulen des Leistungssports,
- Sportmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen
- Ausrichtung von Landesmeisterschaften, Deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften,
- Weltmeisterschaften sowie sonstigen Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung
- Erstellung von kommunalen Sport(stätten)entwicklungsplänen,
- Umsetzung von Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung,
- Freiwilliges Soziales Jahr im Sport,
Fußball Fan-Projekte
Fördergegenstand der Richtlinie über die Förderung von kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein (Sportstättenförderrichtlinie) sind Maßnahmen für nicht überdachte Spielfelder und Laufbahnen, die spielfeldzugehörige Infrastruktur sowie spielfeldgebundene Leichtathletikinfrastruktur. Zuwendungsfähig sind weiterhin Maßnahmen, die zum Erhalt der Funktionsfähigkeit und/oder der Senkung der Betriebskosten von Einfeld- und kleinen Zweifeldhallen, sowie der Hallen- und Freibäder, die überwiegend der sportlichen Betätigung und dem Schwimmen lernen dienen, beitragen.
Spielfelder im Sinne der Richtlinie sind nicht überdachte Spielfelder mit bis zu 4.999 m2 Grundfläche (Typ 1) und Großspielfelder mit mehr als 4.999 m2 Grundfläche (Typ 2). Spielfeldzugehörige Infrastruktur im Sinne dieser Richtlinie sind originäre Sportstätten-Einrichtungen wie z.B. Tribünen (auch überdacht), Umkleiden, sanitäre Anlagen, barrierefreie Wege auf der Anlage und Lagerstätten von Sportgerät.
Laufbahnen im Sinne der Richtlinie sind nicht überdachte 400m Rundlaufbahnen sowie 100m Kurzstreckenbahnen inklusive der Gräben für den Hindernislauf. Spielfeldgebundene Leichtathletikinfrastruktur im Sinne dieser Richtlinie sind Sprunganlagen (Hochsprunganlage, Stabhochsprunganlage, Weitsprunganlage und Dreisprunganlage) sowie Wurfanlagen (Diskuswurfanlage, Hammerwurfanlage, Speerwurfanlage und Kugelstoßanlage).
Von der Förderung ausgenommene Spezialsportanlagen sind Anlagen insbesondere für Sportarten wie zum Beispiel Tennis, Reitsport, Golfsport, Fahrsport, Schießsport, Boule, Beach-Soccer, Beach-Tennis, Street-Basketball.
Im Sinne der Richtlinie weisen Einfeldhallen eine maximale Hallenfläche von 15 x 27 x 7 Metern auf; kleine Zweifeldhallen sind Sporthallen mit einer maximalen Hallenfläche von 18 x 36 x 7 Metern.
An wen muss ich mich wenden?
An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Anträge / Formulare
Die Antragsformulare auf eine Förderung durch das Land können auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) heruntergeladen werden.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Sportförderung finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) und des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV SH).
Sporthallen
In Bargteheide stehen insgesamt 10 Sporthallen zur Verfügung. Die Nutzung der Sporthallen ist der „sportlichen Nutzung“ vorbehalten. Nutzungsanfragen richten Sie bitte an Frau Schepers.
Albert-Schweitzer-Schule Sporthalle
Die Alber-Schweitzer-Schule bietet einen Multifunktionsraum.
Alte Landstraße 55
22941 Bargteheide
Hausmeisterin:
Frau Ahnfeldt 0175/ 183 04 75
Anne-Frank-Schule Sporthalle
Die Anne-Frank-Schule stellt eine 1-Feld-Sporthalle zur Verfügung.
Emil-Nolde-Straße 9
22941 Bargteheide
Kontakt mit dem Hausmeistern:
Herr Knuth 0171/ 365 87 51
Herr Wierzbicki 0160/ 895 74 60
Herr Krogmann 0151/46 15 92 12
Hinweise zur Anne-Frank-Sporthalle:
Die Sporthalle der Anne-Frank-Schule kann an den Wochenenden für Kindersportfeste gemietet werden. Als Grundlage für die Vermietung der Sporthalle dient die „Satzung der Stadt Bargteheide für die außerschulische Benutzung der Sporthallen und die Erhebung von Benutzungsgebühren“.
Anfragen richten Sie bitte an Frau Schepers.
Carl-Orff-Schule Sporthalle
Die Carl-Orff-Schule Bargteheide besitzt eine 1-Feld-Sporthalle.
Segeberger Str. 1
22941 Bargteheide
Hausmeister:
Herr Hoppenworth 0175/ 264 59 26
Dietrich-Bonhoeffer-Schule Sporthallenkomplex
Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule beinhaltet mehrere Sporthallen. Die 3-Feldhalle, sowie 2 x 1-Feldhallen bieten ein umfangreiches Sportangebot.
Am Schulzentrum 11
22941 Bargteheide
Hausmeister:
Herr Rühl 0170 / 772 63 44
(Herr Schwarz 0160/ 465 91 74 in Vertretung)
Gymnasium Eckhorst Sporthalle
Das Gymnasium Eckhorst beinhaltet eine 3-Feldhalle.
Eckhorst 80
22941 Bargteheide
Hausmeister:
Herr Gehs 0151/ 12 75 26 36
Herr Grandt 0151/ 12 75 26 35
Kopernikus Gymnasium Sporthalle
Das Kopernikus Gymnasium besitzt für den Sportbetrieb eine 3-Feldhalle.
Am Schulzentrum 1
22941 Bargteheide
Internetauftritt
Hausmeister:
Herr Eckmann 0151/ 20 82 74 13
Herr Olk 0151/ 12 58 91 98
Außenanlagen
Sportzentrum
Das Sportzentrum in Bargteheide ist eine der größten Anlagen im Kreis und bietet als einzige Anlage im Kreis die Voraussetzungen Leichtathletikwettkämpfe vollumfänglich ausrichten zu können. Das Sportzentrum umfasst das Stadion sowie weitere Rasenplätze. Ein Kunstrasenplatz steht ebenso wie eine Vielzahl von Leichtathletiksegmenten (6-Rundlaufbahnen, Diskus-, Speer- und Hammerwurfanlagen, Hochsprunganlage sowie 2 Weitsprunganlagen) zur Verfügung.
Sowohl die Rundlaufbahnen als auch die Leichtathletiksegmente werden in der Zeit von März bis August 2020 saniert. Es kann zu Nutzungseinschränkungen kommen.
Sportzentrum
Am Volkspark
22941 Bargteheide
Tel.: 04532/81 84
KGB Sportplatz
Die Anlage verfügt über ein Naturrasenplatz sowie verschiedene Leichtathletiksegmente.
Sportplatz am Kopernikus Gymnasium
Louise-Zietz-Weg
22941 Bargteheide
Jugendsportpark (Skateanlage und Beachvolleyballfeld)
Der Jugendsportpark befindet sich am Südring (auf der Rückseite des Sportzentrums) . Neben einem Skateparcours mit unterschiedlichen Hindernissen, steht ein Beachvolleyballfeld, eine Tischtennisplatte und ein Streetworkoutplatz zur Verfügung.
Der Jugendsportpark wurde von Jugendlichen geplant und bereits 2013 eröffnet.
Der Zugang zu der Anlage ist von der Straße „Am Volkspark“ vorgesehen. Hier stehen Parkplätze zur Verfügung.
Mehrgenerationenweg
In der Stadt Bargteheide ist im Jahre 2014 zwischen dem Schulzentrum, das ca. 2.800 Schüler besuchen, und dem „Seniorendorf“ mit 100 Wohnungen und 18 Reihenhäusern ein „Mehrgenerationenweg“ entstanden. Neben verschiedenen Kommunikations- und Bewegungsangeboten für alle Altersklassen wird durch Gemeinschaftsaktionen das Miteinander gefördert und eine unkomplizierte Möglichkeit der Begegnung miteinander geschaffen.
Der gemeinsame Generationenweg umfasst verschiedene Trimm-Dich- bzw. Sportgeräte, ein Schachspiel, Seniorenschaukeln und -karussel, eine Kletterskulptur sowie Sitzstufen. Die verschiedenen Angebote auf dem Rundweg bieten für alle Altersgruppen Möglichkeiten zum Verweilen, zur zwanglosen Begegnung und Kontaktaufnahme zwischen den Generationen.
An dem Konzept haben sowohl Kinder, Jugendliche, Lehrkräfte, die Schulelternvertretung, der Mieterbeirat des Seniorendorfes als auch Vertreter des Bauherrn des Seniorendorfes mitgearbeitet.
Der Weg wurde aus Mitteln der EU nach dem Zukunftprogramm Ländlicher Raum durch die Aktivregion Alsterland gefördert:
Link zum Lageplan mit den einzelnen Stationen: Mehrgenerationenweg
Sportvereine
Sportlerehrung
Im Frühjahr eines jeden Jahres ehrt die Stadt Bargteheide ihre erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler. Eine, seit vielen Jahren gepflegte Tradition, die die Leistungen der Sportler*innen wertschätzt.
In der „Richtlinie für Ehrungen und Auszeichnungen für sportliche Erfolge und Verdienste“ sind die Ehrungskriterien festgelegt. Ehrungsberechtigt sind grundsätzlich Sportlerinnen und Sportler, die mit einem Bargteheider Sportverein bzw. einer Bargteheider Schule erfolgreich waren oder ihren ständigen Wohnsitz in Bargteheide haben und für einen auswärtigen Verein angetreten sind.