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Datum: 22.12.2022

Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer 2023

Festsetzung der Grundsteuer 2023
Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) i.d.F. vom 7.8.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 3 G des Gesetzes vom 16.07.2021 (BGBl. l S. 2931), kann für solche Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Steuer (Grundsteuer) wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.

Diese öffentliche Bekanntmachung geschieht hierdurch und gilt für die Grundsteuer A
und B.

Für das Jahr 2023 gelten folgende Hebesätze für die Grundsteuer A und B:

Hebesatz für Grundsteuer A = 370 v.H. und für die Grundsteuer B = 370 v.H.

Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 sind damit keine Änderungen eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2023 verzichtet wird.


Bitte entnehmen Sie die vollständige Bekanntmachung aus der Anlage.