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Datum: 09.01.2023

Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Die Amtszeit der gewählten Schöffinnen und Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Daher sind für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 neue Schöffinnen und Schöffen durch einen bei dem zuständigen Gericht gebildeten Ausschuss zu wählen.

Die Stadt Bargteheide muss nach § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Vorschlags-liste der Schöffinnen und Schöffen aufstellen, aus der später von dem dazu bestellten Ausschuss die Auswahl nach § 42 GVG erfolgt. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich, min-destens jedoch mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten

Die Vorschlagsliste liegt eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aus. Ort und Zeitpunkt der Auslegung wird vorher öffentlich bekannt gemacht.

Die Zahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen wird nach § 36 Abs. 4 GVG vom Präsidenten des Landgerichtes Lübeck für die Stadt Bargteheide bestimmt.

Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:
Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht voll-endet haben würden;
Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperi-ode vollenden würden;
Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind;


Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
Personen, die eine Vermögensauskunft abgegeben haben oder Insolvenz angemeldet haben.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Bargteheide, die die Voraussetzungen zum Schöffenamt erfüllen, können sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bis zum 20. Januar 2023 bei der Stadtverwaltung Bargteheide, Ordnungsamt, Zimmer O.33, Rathausstraße 24 - 26, 22941 Bargteheide, schriftlich unter Angabe des vollen Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie der Anschrift und des Berufes bewerben.

Die vollständige Bekanntmachung sowie weitere Informationen über die gesetzlichen Grundlagen können Sie aus der Anlage entnehmen.

Bargteheide, den 03.01.2023

Stadt Bargteheide
Die Bürgermeisterin
als örtliche Ordnungsbehörde

Hettwer
Bürgermeisterin

Stadt Bargteheide
Rathausstraße 24 - 26
22941 Bargteheide
www.bargteheide.de
Telefon: 04532/4047-0